Ad hoc-Mitteilung gemäss Artikel 53 KR / Glasfaserausbau
Das Bundesgericht stützt die vorsorglichen Massnahmen der WEKO
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat im Dezember 2020 eine Untersuchung zum Glasfaserbau (FTTH) von Swisscom eröffnet und vorsorgliche Massnahmen gegen das Unternehmen verfügt. Diese wurden vom Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2021 bestätigt. Das Bundesgericht kommt im Urteil vom 29. November 2022 zum Schluss, dass die von der WEKO verfügten Massnahmen nicht willkürlich sind. Swisscom nimmt das Urteil zur Kenntnis. Um der Blockade des Glasfaserausbaus durch das Verfahren entgegenzuwirken, hat Swisscom bereits im Oktober 2022 entschieden, grösstenteils auf die von der WEKO erlaubte Punkt-zu-Punkt Topologie zu setzen.