Ad hoc-Mitteilung gemäss Artikel 53 KR / Glasfaserausbau
Bundesverwaltungsgericht bestätigt vorsorgliche Massnahmen der Weko
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat im Dezember 2020 eine Untersuchung zum Glasfaserbau von Swisscom eröffnet und vorsorgliche Massnahmen gegen Swisscom verfügt. Das Bundesverwaltungsgericht kommt im Urteil vom 30. September 2021 zum Schluss, dass die von der Weko verfügten Massnahmen beizubehalten sind. Swisscom bedauert diesen Entscheid sehr, da Swisscom mit dem Punkt zu Multipunkt Ausbau ein international erfolgreiches Modell gewählt hat. Swisscom erachtet die vorsorglichen Massnahmen als verfehlt. Damit droht eine Verzögerung des Glasfasernetzausbaus bis in die Wohnungen und Geschäfte (FTTH) zum Nachteil von Wirtschaft und Gesellschaft.