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Früher haben sich die Sicherheitsbedenken im Klassenzimmer auf zusammenbrechende Stühle und Stolpern beschränkt. Heute sind Lehrpersonen mit dem Einzug digitaler Medien in den Lehr- und Lernprozess angehalten, sich auch um die digitale Sicherheit ihrer Schüler*innen und deren Daten zu kümmern. Wie Sie eben dies als Lehrperson tun können und worauf Sie im Unterricht achten sollten, erfahren Sie hier auf dieser Seite.
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Alles beginnt bei der Sensibilisierung. Hier für den sicheren Umgang mit digitalen Medien und Geräten, die im Unterricht verwendet werden. Heisst konkret: Klären Sie Ihre Schüler*innen über die Risiken von Phishing und Malware auf und zeigen Sie ihnen, wie sie sich und die Infrastruktur vor digitalen Gefahren schützen können.
Cybersicherheit ist ein wichtiges Thema. Ganz besonders im Schulkontext, denn Kinder und Jugendliche verdienen einen besonderen Schutz.
Informieren Sie sich als Lehrperson in Weiterbildungen, wie Sie die Privatsphäre und Daten Ihrer Schüler*innen schützen können und geben Sie das nötige Wissen an Ihre Schützlinge weiter. Eine Workshop-/Unterrichts-Reihe im Unterricht bietet sich hierfür an – damit ein laufendes Training möglich ist.
Diese Themen sollten Sie im Unterricht thematisieren:
Wie werden Online-Suchdienste wie Google im Unterricht sinnvoll eingesetzt und sicher genutzt? Was gilt es zu beachten?
Suchmaschinen wie Google liefern bei Anfragen meist eine grosse Fülle an Antworten. Die Herausforderung liegt darin, die Antworten bereits mit der Fragestellung gezielt einzugrenzen: Stellen Sie die richtigen Fragen, um auch die richtigen Antworten zu erhalten.
Und so geht’s:
Zebis – das Portal für Lehrpersonen stellt Übungsblätter zur Informationssuche(öffnet ein neues Fenster) im Internet zur Verfügung. Dabei werden verschiedene Recherchetechniken und Suchstrategien thematisiert.
Während Suchmaschinen das Internet aktiv mittels sogenannter Crawlern durchsuchen, formulieren generative Künstliche Intelligenzen ihre Antworten in der Regel basierend auf ihrem Training bzw. auf Wahrscheinlichkeiten (Achtung: es gibt inzwischen auch KI, die das Internet mittels Crawlern live durchsuchen, die Antworten gemäss Wahrscheinlichkeiten aber bleibt). Ein Gegencheck des Ergebnisses ist daher sehr wichtig. Prüfen Sie Informationen lieber immer doppelt.
Tipp: Fragen Sie das Sprachmodell auch nach den benutzten Quellen und prüfen Sie selbst, ob die KI alles richtig verstanden hat.
Wie prompte ich meine Recherchen besser?(öffnet ein neues Fenster)
Sowohl das Papier als auch das Internet nimmt alles auf, was man darauf oder darin schreibt. Das muss aber nicht heissen, dass es wahr ist. Ganz besonders bei der Recherche im Internet ist der Faktencheck darum elementar, um sich vor Fake News zu schützen.
Mit der Arbeit mit Suchmaschinen und KI-Tools lernen Kinder zugleich, Fakten von Fake News zu unterscheiden. Thematisieren Sie dies idealerweise im Rahmen von Rechercheaufgaben im Unterricht.
Aufgaben-Vorschlag: Stellen Sie eine Auswahl verschiedener Meldungen aus dem Internet zusammen und mischen Sie dabei wahre mit falschen Informationen. Drucken Sie diese Meldungen aus oder erstellen Sie eine digitale Liste von Links, mit Hilfe derer die Schüler*innen die Meldungen im Internet abrufen können. Besprechen Sie gemeinsam in der Klasse, welche Punkte für die Wahrhaftigkeit der Meldungen sprechen und welche Aspekte auf Fake News hinweisen.
So machen Sie den Faktencheck:
Digitale Apps können den Unterricht in vielerlei Hinsicht bereichern. Doch welche Apps eignen sich dafür? Besonders aus Datenschutz-Gründen lohnt es sich, bei der Wahl der Apps genau hinzuschauen.
Wenn Sie die Einführung einer neuen App im Unterricht planen, durchleuchten Sie diese im Vorfeld gründlich. Ein gute Orientierung zu geeigneten digitalen Werkzeugen für Schule und Unterricht gibt der Navigator von educa(öffnet ein neues Fenster).
Nachfolgendes sollten Sie vor der Nutzung der App im Unterricht klären:
educa, die Fachstelle für ICT im Bildungswesen, hat eine umfassende Checkliste zusammengestellt, worauf es bei der Wahl einer App für den Unterricht aus Sicht des Datenschutzes zu achten gilt.
Um Medienkompetenz im Unterricht aufbauen zu können, braucht es zuweilen eine digitale Infrastruktur. Doch wie sieht diese aus? Ist es ausschliesslich die Aufgabe der Schule, die IT zur Verfügung zu stellen oder können auch z.B. Smartphones der Schüler*innen in den Unterricht einbezogen werden?
Bei der Frage nach Schul-IT oder Bring-your-own-device gehen die Meinungen auseinander. Aus beiden Perspektiven ergeben sich Vorteile:
Digitale Geräte wie Smartphones im Klassenzimmer bringen nicht nur ganz neue Chancen, sondern auch Herausforderungen in den Unterricht. Was können Lehrpersonen tun, wenn das Smartphone zum Beispiel Anlass für Ablenkung ist?
Ohne gesetzliche Grundlage kann eine Schule den SuS die Mitnahme des eigenen Smartphones nicht grundsätzlich verbieten. Die Schulordnung darf aber bestimmen, was passiert, wenn das Smartphone den Unterricht oder den Schulbetrieb stört. Viele Schulen haben Regeln dazu in der Hausordnung niedergeschrieben. Was darf man, was nicht? Und welche Konsequenzen können bei Nichtbeachtung folgen?
Im Klassenzimmer selbst dienen solche Regeln als wichtiger Rahmen. Es ist an der Lehrperson, diese Regeln auch durchzusetzen und dabei verhältnismassig zu (re)agieren.
Was Lehrpersonen tun können, wenn das Smartphone im Unterricht stört:
Was gehört sich im Umgang mit mitgebrachten Smartphones oder anderen digitalen Geräten in der Schule? Wann dürfen die Smartphones zu welchem Zweck verwendet werden? Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der Regeln?
Ergänzend zu einer generellen Schulordnung sollten Schulen eine Smartphone-Ordnung erstellen, die den Einsatz von mitgebrachten Smartphones in der Schule regelt. Bevor diese Smartphone-Ordnung in Kraft tritt, sollten die Lehrpersonen, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie die Schüler*innen darüber informiert werden. Es ist ausserdem zu empfehlen, die Ordnung regelmässig auf Inhalt und Aktualität zu prüfen. Informieren Sie bei Änderungen alle Beteiligten.
Mögliche Regeln in der Smartphone-Ordnung einer Schule:
Ja, Smartphones können im Unterricht oder auf dem Pausenhof ein Störfaktor sein. Aber ist ein Verbot der Smartphones wirklich der richtige Weg?
"Volksschulen haben nicht nur einen pädagogischen, sondern auch einen erzieherischen Auftrag und die besten Voraussetzungen, Kinder zu einer gesunden und angemessenen Mediennutzung anzuleiten. Lehrpersonen können eine Vorbildfunktion einnehmen und die Schule als verantwortungsbewusste Institution ihre Schüler*innen auf alle möglichen Herausforderungen vorbereiten. Es wäre demnach eine verpasste Chance, wenn wir unsere Kinder an der Schule nicht so medienkompetent wie möglich machen würden."
Michael In Albon
Jugendmedienschutz-Beauftragter bei Swisscom
Weitere Informationen und Inhalte zum Thema «IT-Sicherheit im Klassenzimmer» haben wir hier zusammengetragen.
Michael In Albon ist der Jugendmedienschutz-Beauftragte bei Swisscom. Er steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema IT-Sicherheit im Klassenzimmer zur Verfügung.
Jugendmedienschutz-Beauftragter,
Leiter Schulen ans Internet (SAI)