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Früher haben sich die Sicherheitsbedenken im Klassenzimmer auf zusammenbrechende Stühle und Stolpern beschränkt. Heute sind Lehrpersonen mit dem Einzug digitaler Medien in den Lehr- und Lernprozess angehalten, sich auch um die digitale Sicherheit ihrer Schüler*innen und deren Daten zu kümmern. Wie Sie eben dies als Lehrperson tun können und worauf Sie im Unterricht achten sollten, erfahren Sie hier auf dieser Seite.
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Alles beginnt bei der Sensibilisierung. Hier für den sicheren Umgang mit digitalen Medien und Geräten, die im Unterricht verwendet werden. Heisst konkret: Klären Sie Ihre Schüler*innen über die Risiken von Phishing und Malware auf und zeigen Sie ihnen, wie sie sich und die Infrastruktur vor digitalen Gefahren schützen können.
Cybersicherheit ist ein wichtiges Thema. Ganz besonders im Schulkontext, denn Kinder und Jugendliche verdienen einen besonderen Schutz.
Informieren Sie sich als Lehrperson in Weiterbildungen, wie Sie die Privatsphäre und Daten Ihrer Schüler*innen schützen können und geben Sie das nötige Wissen an Ihre Schützlinge weiter. Eine Workshop-/Unterrichts-Reihe im Unterricht bietet sich hierfür an – damit ein laufendes Training möglich ist.
Diese Themen sollten Sie im Unterricht thematisieren:
Lehren Sie Ihren Schüler*innen, was sichere Passwörter sind und was nicht, und wählen Sie für den Unterricht nur Applikationen und Anbieter, bei denen eine 2-Faktoren-Authentifizierung möglich ist.
Erklären Sie Ihren Schüler*innen, warum es wichtig ist, dass sie ihre eigenen persönlichen Daten schützen. Beschreiben Sie die Gefahren, die eintreten könnten, wenn vertraulichen Daten in die falschen Hände geraten.
Besprechen Sie mit Ihren Schüler*innen, worauf sie bei der Wahl von externen Speichermedien achten sollten. Legen Sie ihnen nahe, diese Medien und gespeicherten Inhalte immer mit einem Passwort zu schützen.
Beschreiben Sie den Unterschied von geschlossenen und offenen Systemen und den Zusammenhang mit dem IT-Netzwerk der Schule. Achtung: Auch geschlossene Systeme sind vor Cyberangriffen nicht sicher!
Erinnern Sie Ihre Schüler*innen daran, weder auf Links noch auf Anhänge von dubiosen E-Mail-Absendern zu klicken, und zeigen Sie auf, wie Ihre Schüler*innen Phishing entlarven können.
Cyberkriminelle sind konstant auf der Suche nach Sicherheitslücken. Software-Updates schliessen allfällige Sicherheitslücken zeitnah. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Ihre Schüler*innen die Lernsoftware auf Tablet und/oder Laptops/Computern immer auf dem aktuellsten Stand halten.
Behandeln und berücksichtigen Sie die IT-Sicherheitsrichtlinien Ihrer Schule im Unterricht und klären Sie gegebenenfalls offene Fragen Ihrer Schüler*innen.
Grundsätzlich gilt: Ist ein Online-Dienst gratis, bezahlen wir diesen mit unseren Daten. Erklären Sie Ihren Schüler*innen diese Prinzip und suchen Sie im Unterricht gemeinsam solche Beispiele.
Wie werden Online-Suchdienste wie Google im Unterricht sinnvoll eingesetzt und sicher genutzt? Was gilt es zu beachten?
Suchmaschinen wie Google liefern bei Anfragen meist eine grosse Fülle an Antworten. Die Herausforderung liegt darin, die Antworten bereits mit der Fragestellung gezielt einzugrenzen: Stellen Sie die richtigen Fragen, um auch die richtigen Antworten zu erhalten.
Und so geht’s:
Was wollen wir wissen? Was soll das Ergebnis sein? Welche Form benötigen wir?
Beispiel: Wir wollen wissen, ob Wasserlebewesen atmen und wie diese Atmung funktioniert.
Nach welchen Begriffen suchen wir hierfür? Wie können wir die Suchhilfe in die richtige Richtung leiten?
Beispiel: Schlagworte könnten zum Beispiel Atmung, Gasaustausch, Luft, Kiemen, Fische oder Wasserlebewesen sein.
Welche Aspekte und Themenfelder haben Einfluss auf die Fragestellung? Welche Quellenlage gibt es, wie erforscht ist das Thema? Welche Themenfelder sind relevant zur Beantwortung der Fragestellung?
Beispiel: Biologie von Fischen, Fachwissen zur Atmung, usw.
Gibt es Themen, die Suchmaschinen verwechseln könnten? Wie kann man solche Missverständnisse ausschliessen?
Beispiel: Nicht gemeint sind Meeressäugetiere und Amphibien. Ausschliessen wollen wir hier auch: Tauchen, Sauerstoffflasche oder U-Boot.
Nun geht es an die eigentliche Suche im Netz: Formulieren Sie aus den Resultaten aus den Schritten 1-4 eine Suchanfrage für Suchmaschinen wie Google oder Bing. Achten Sie dabei auf ein möglichst spezifisches Longtail-Keyword (also ein Schlagwort, das nur mit den nötigsten Zusatzinformationen versehen ist) oder eine kurze, prägnante Frage.
Tipp: Suchmaschinen wie Google mögen keine langen Sätze wie die Prompts für generative Künstliche Intelligenzen. Lieber kurzhalten und die eruierten Schlagworte gezielt abfragen.
Beispiele: Atmung Wasserlebewesen aus biologischer Sicht; Wie atmen Wasserlebewesen?
Um bei der Recherche im Internet sicherzugehen, dass man sein Gerät nicht mit Malware infiziert, ist es zu empfehlen, in der Liste der Suchresultate nur auf die URLs zu klicken, die https:// aufweisen, also SSL-verschlüsselt sind. (Das ist zum Glück heute bei den meisten Seiten der Fall.)
Beispiel: https://www.wwf.ch/de
Welche Quellen wissen umfassend über das Thema Bescheid? Welche Quellen verfügen über die nötigen Kompetenzen, um eine umfassende Antwort geben zu können? Was sind die neusten Quellen? Sehr oft lässt sich die Qualität eines Suchergebnisses auch aufgrund der URL erkennen.
Beispiel: Ein Link auf www.wwf.ch ist wahrscheinlich ergiebiger als www.aquarium-channel.com
Gibt es weitere Quellen, Medien oder Personen, welche die Richtigkeit der Information bestätigen können?
Beispiel: Atlas im Klassenzimmer, Biologie-Lehrbuch, Expert*in an der Schule, usw.
Speichern Sie alle als gut bewerteten Quellen in einer Liste oder einem Quellenverzeichnis, damit Sie diese leicht wiederfinden.
Beispiel: Lesezeichen im Browser, Liste in einer Microsoft Word oder Excel Datei, usw.
Tipp: Mit ctrl+D (Windows) oder cmd+D (Mac) wird die Seite als Favorit gespeichert.
Zebis – das Portal für Lehrpersonen stellt Übungsblätter zur Informationssuche(öffnet ein neues Fenster) im Internet zur Verfügung. Dabei werden verschiedene Recherchetechniken und Suchstrategien thematisiert.
Während Suchmaschinen das Internet aktiv mittels sogenannter Crawlern durchsuchen, formulieren generative Künstliche Intelligenzen ihre Antworten in der Regel basierend auf ihrem Training bzw. auf Wahrscheinlichkeiten (Achtung: es gibt inzwischen auch KI, die das Internet mittels Crawlern live durchsuchen, die Antworten gemäss Wahrscheinlichkeiten aber bleibt). Ein Gegencheck des Ergebnisses ist daher sehr wichtig. Prüfen Sie Informationen lieber immer doppelt.
Tipp: Fragen Sie das Sprachmodell auch nach den benutzten Quellen und prüfen Sie selbst, ob die KI alles richtig verstanden hat.
Wie prompte ich meine Recherchen besser?(öffnet ein neues Fenster)
Sowohl das Papier als auch das Internet nimmt alles auf, was man darauf oder darin schreibt. Das muss aber nicht heissen, dass es wahr ist. Ganz besonders bei der Recherche im Internet ist der Faktencheck darum elementar, um sich vor Fake News zu schützen.
Mit der Arbeit mit Suchmaschinen und KI-Tools lernen Kinder zugleich, Fakten von Fake News zu unterscheiden. Thematisieren Sie dies idealerweise im Rahmen von Rechercheaufgaben im Unterricht.
Aufgaben-Vorschlag: Stellen Sie eine Auswahl verschiedener Meldungen aus dem Internet zusammen und mischen Sie dabei wahre mit falschen Informationen. Drucken Sie diese Meldungen aus oder erstellen Sie eine digitale Liste von Links, mit Hilfe derer die Schüler*innen die Meldungen im Internet abrufen können. Besprechen Sie gemeinsam in der Klasse, welche Punkte für die Wahrhaftigkeit der Meldungen sprechen und welche Aspekte auf Fake News hinweisen.
So machen Sie den Faktencheck:
Gibt es eine Quelle zur Meldung? Wenn ja, gut. Dennoch gilt es nachzuforschen: Gibt es die Quelle wirklich und ist sie glaubwürdig? Oder wurde sie nur für diese eine Meldung erschaffen?
Passt das Thema der Meldung zur Quelle?
Wer hat die Meldung verfasst? Ist es eine echte Person oder Institution? Wertvolle Hinweise hierzu kann z.B. das obligatorische Impressum einer Webseite liefern.
Ausserdem: Gibt es mehr Informationen zu dem*der Verfasser*in? Verfügt er*sie über die nötigen Kompetenzen, um plausible Informationen zu veröffentlichen? Gibt es Referenzen?
Bestätigen andere Quellen die Information? Referenzieren andere Seiten vielleicht gar auf diese Seite?
Werden die Informationen eher nüchtern und sachlich oder emotionalisiert und optisch überzeichnet dargestellt?
Wann wurde die Meldung veröffentlicht? Sind die Informationen darin überhaupt noch aktuell? Gibt es vielleicht bereits neue Forschungsstände oder Informationen?
Digitale Apps können den Unterricht in vielerlei Hinsicht bereichern. Doch welche Apps eignen sich dafür? Besonders aus Datenschutz-Gründen lohnt es sich, bei der Wahl der Apps genau hinzuschauen.
Wenn Sie die Einführung einer neuen App im Unterricht planen, durchleuchten Sie diese im Vorfeld gründlich. Ein gute Orientierung zu geeigneten digitalen Werkzeugen für Schule und Unterricht gibt der Navigator von educa(öffnet ein neues Fenster).
Nachfolgendes sollten Sie vor der Nutzung der App im Unterricht klären:
Hat meine Schule oder Gemeinde und Kanton Weisungen und Empfehlungen herausgegeben, welche Apps im Unterricht genutzt werden dürfen oder sollten?
Hat meine Schule oder Gemeinde und Kanton Weisungen und Empfehlungen herausgegeben, welche Apps im Unterricht genutzt werden dürfen oder sollten?
Ist die App on- und/oder offline erreichbar? Auf welchen Geräten ist die App nutzbar – gibt es sowohl Desktop- und Mobile-Versionen? Kann die App mit einem einzelnen Account von mehreren Schüler*innen gleichzeitig genutzt werden? Ist es nötig, auch das Einverständnis der Eltern für die Nutzung abzuholen?
Wie transparent informiert der Anbieter über die Kosten? Bei Gratisangeboten bezahlen die Nutzer*innen meist mit ihren Daten. Seien Sie hier also besonders achtsam.
Werden Personendaten oder weitere schützenswerte Daten in der App gespeichert? Wenn ja, welche? Wo steht der Server? Wie lauten die Datenschutzbestimmungen des Anbieters und werden die gespeicherten Daten mit Subunternehmen geteilt?
Werden Personendaten oder weitere schützenswerte Daten in der App gespeichert? Wenn ja, welche? Wo steht der Server? Wie lauten die Datenschutzbestimmungen des Anbieters und werden die gespeicherten Daten mit Subunternehmen geteilt?
Prüfen Sie in den Nutzungsbedingungen der Applikation, ob diese für die Altersstufe Ihrer Schüler*innen geeignet ist.
educa, die Fachstelle für ICT im Bildungswesen, hat eine umfassende Checkliste zusammengestellt, worauf es bei der Wahl einer App für den Unterricht aus Sicht des Datenschutzes zu achten gilt.
Um Medienkompetenz im Unterricht aufbauen zu können, braucht es zuweilen eine digitale Infrastruktur. Doch wie sieht diese aus? Ist es ausschliesslich die Aufgabe der Schule, die IT zur Verfügung zu stellen oder können auch z.B. Smartphones der Schüler*innen in den Unterricht einbezogen werden?
Bei der Frage nach Schul-IT oder Bring-your-own-device gehen die Meinungen auseinander. Aus beiden Perspektiven ergeben sich Vorteile:
Bringen die Schüler*innen ihr eigenes Gerät in den Unterricht mit, kennen sie sich mit dem Gerät bereits aus und die Einarbeitung ins System entfällt. Diese Zeit kann stattdessen inhaltlich genutzt werden.
Wenn das eigene Smartphone für den Unterricht gebraucht wird, lernen die Schüler*innen Verantwortung für das eigene Gerät zu übernehmen. Sie haben dafür zu sorgen, dass das Smartphone zum richtigen Zeitpunkt geladen verfügbar ist und die nötigen Anwendungen erreichbar sind.
Wenn das eigene Smartphone für den Unterricht gebraucht wird, lernen die Schüler*innen Verantwortung für das eigene Gerät zu übernehmen. Sie haben dafür zu sorgen, dass das Smartphone zum richtigen Zeitpunkt geladen verfügbar ist und die nötigen Anwendungen erreichbar sind.
Wenn Schüler*innen ihr Smartphone im Unterricht einsetzen dürfen, statt dieses abschalten zu müssen, lernen sie dabei auch die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Geräts sowie einen bewussten Umgang damit kennen.
Wenn Schüler*innen ihre eigenen Geräte statt die Schul-IT im Unterricht einsetzen, bedeutet dies für die Schule eine kostengünstigere Beschaffung. Auch die Wartung der Schul-IT entfällt damit, da diese in der Eigenverantwortung der Schüler*innen gegenüber ihrem eigenen Smartphone liegt.
Wenn die Schule für die Verfügbarkeit und die Wartung der Geräte verantwortlich ist, kann sie auch die Qualität der Geräte garantieren.
Die Schule steuert und organisiert die auf den Geräten verfügbaren Apps und das nötige Zubehör zentral. Die Ausstattung der Schul-IT ist bei allen Geräten einheitlich.
Stellt die Schule die Geräte zur Verfügung, kann sie diese besser gegen externen Zugriffe (Firewall) und vor ungeeigneten Inhalten (Web-Filter) schützen. Das Installieren einer Sicherheits-Komponente auf einem Nicht-Schul-Gerät ist nur bedingt möglich.
Während Bring-your-own-device in den meisten Fällen das Smartphone bedeutet, bieten die Tablets der Schul-IT aufgrund des grösseren Displays insbesondere für Gruppenarbeiten einen klaren Mehrwert.
Die einheitliche Schul-IT bringt für die Lehrpersonen den Vorteil, dass sie sich primär nur mit einem Betriebssystem auseinandersetzen und auskennen müssen.
Nicht alle Schüler*innen bzw. deren Familien haben dieselbe finanziellen Voraussetzungen zur Anschaffung von Smartphone und Co. Eine Schul-IT sorgt für Chancengleichheit unter den Schüler*innen.
Digitale Geräte wie Smartphones im Klassenzimmer bringen nicht nur ganz neue Chancen, sondern auch Herausforderungen in den Unterricht. Was können Lehrpersonen tun, wenn das Smartphone zum Beispiel Anlass für Ablenkung ist?
Dass Schüler*innen ihr eigenes Smartphone in die Schule mitnehmen, kann grundsätzlich nicht verboten werden, da die rechtliche Grundlage fehlt. Die Schulordnung darf aber bestimmen, was passiert, wenn das Smartphone den Unterricht oder den Schulbetrieb stört. Viele Schulen haben Regeln dazu in der Hausordnung niedergeschrieben. Was darf man, was nicht? Und welche Konsequenzen können bei Nichtbeachtung folgen?
Im Klassenzimmer selbst dienen solche Regeln als wichtiger Rahmen. Es ist an der Lehrperson, diese Regeln auch durchzusetzen und dabei verhältnismassig zu (re)agieren.
Was Lehrpersonen tun können, wenn das Smartphone im Unterricht stört:
Ein Smartphone darf nur dann eingezogen werden, wenn dieses den Unterricht stört und klarer Anlass für Ablenkung ist. Die Schüler*innen sollen das Gerät zuvor in den Lautlos-Modus versetzen oder ausschalten, um weitere Störungen zu vermeiden.
Ein Smartphone darf nur dann eingezogen werden, wenn dieses den Unterricht stört und klarer Anlass für Ablenkung ist. Die Schüler*innen sollen das Gerät zuvor in den Lautlos-Modus versetzen oder ausschalten, um weitere Störungen zu vermeiden.
Wählen Sie einen sicheren Platz, richten Sie zum Beispiel eine gut geschützte „Smartphone-Garage“ oder „Smartphone-Box“ im Schulzimmer ein.
Wenn Schüler*innen ihr Smartphone in den Unterricht mitbringen, gilt grundsätzlich, dass Sie als Lehrperson dieses nicht durchsuchen dürfen.
Vermuten Sie auf dem Smartphone zum Beispiel Gewaltvideos oder Belege für ein Cybermobbing? Dann sollten Sie die Schulleitung und gegebenenfalls die Schulsozialarbeit informieren. Suchen Sie auch das Gespräch mit den Eltern und prüfen sie die möglicherweise unangemessenen Inhalte gemeinsam.
Was gehört sich im Umgang mit mitgebrachten Smartphones oder anderen digitalen Geräten in der Schule? Wann dürfen die Smartphones zu welchem Zweck verwendet werden? Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der Regeln?
Ergänzend zu einer generellen Schulordnung sollten Schulen eine Smartphone-Ordnung erstellen, die den Einsatz von mitgebrachten Smartphones in der Schule regelt. Bevor diese Smartphone-Ordnung in Kraft tritt, sollten die Lehrpersonen, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie die Schüler*innen darüber informiert werden. Es ist ausserdem zu empfehlen, die Ordnung regelmässig auf Inhalt und Aktualität zu prüfen. Informieren Sie bei Änderungen alle Beteiligten.
Mögliche Regeln in der Smartphone-Ordnung einer Schule:
Zu welchen Zeiten und an welchen Orten ist die (private) Nutzung des Smartphones erlaubt? Ist das Smartphone im Unterricht zugelassen? Wird das Smartphone im Unterricht aktiv genutzt? Dürfen in der Schule/im Unterricht Fotos und Videos gemacht werden und wenn ja, welche Richtlinien gelten dabei?
Wo befindet sich das Smartphone während des Unterrichts? Wo bleibt das Gerät während des Sportunterrichts? Wo können Schüler*innen das Smartphone in der Schule sicher aufbewahren?
Welche Regeln gelten z.B. an Veranstaltungen oder Schulreisen?
Welche Regeln gelten in Notfällen? Welche Situationen gelten als Notfälle?
Was geschieht, wenn die Regeln von den Schüler*innen und/oder Lehrpersonen nicht befolgt werden? Wer überprüft, dass die Regeln eingehalten werden?
Welche Regeln gelten während den Prüfungen? Muss das Smartphone abgegeben werden oder kann es je nach Anwendungsfall vielleicht sogar zur Aufgabenlösung genutzt werden?
Ja, Smartphones können im Unterricht oder auf dem Pausenhof ein Störfaktor sein. Aber ist ein Verbot der Smartphones wirklich der richtige Weg?
"Volksschulen haben nicht nur einen pädagogischen, sondern auch einen erzieherischen Auftrag und die besten Voraussetzungen, Kinder zu einer gesunden und angemessenen Mediennutzung anzuleiten. Lehrpersonen können eine Vorbildfunktion einnehmen und die Schule als verantwortungsbewusste Institution ihre Schüler*innen auf alle möglichen Herausforderungen vorbereiten. Es wäre demnach eine verpasste Chance, wenn wir unsere Kinder an der Schule nicht so medienkompetent wie möglich machen würden."
Michael In Albon
Jugendmedienschutz-Beauftragter bei Swisscom
Weitere Informationen und Inhalte zum Thema «IT-Sicherheit im Klassenzimmer» haben wir hier zusammengetragen.
Michael In Albon ist der Jugendmedienschutz-Beauftragte bei Swisscom. Er steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema IT-Sicherheit im Klassenzimmer zur Verfügung.
Jugendmedienschutz-Beauftragter,
Leiter Schulen ans Internet (SAI)