Das italienische Ministerratspräsidium bestätigt in seinem Beschluss, den Swisscom am 17. Mai 2024 erhalten hat, dass «das angemeldete Vorhaben nicht die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des nationalen Interesses darstellt und daher die Voraussetzungen für die Ausübung von Sonderbefugnissen gemäss Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 21 von 2012 nicht erfüllt sind».
Die Übernahme von Vodafone Italia verläuft planmässig. Der Vollzug der Transaktion steht noch unter Vorbehalt weiterer regulatorischer und anderer üblicher Genehmigungen und wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 erfolgen.
Das Golden-Power-Gesetz verleiht der italienischen Regierung ausserordentliche Befugnisse, bestimmte Transaktionen, Investitionen oder Unternehmensentscheidungen, die wesentliche öffentliche Interessen Italiens gefährden oder beeinträchtigen könnten, zu überprüfen, und Vetos, spezielle Bedingungen und Auflagen zu verhängen.