Breitbandvernetzung der Poststandorte

Kartellrecht: Bundesgericht heisst Beschwerde von Swisscom gut

Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil vom 5. März 2024 zum Schluss, Swisscom habe sich in der Ausschreibung im Jahr 2008 zur Breitbandvernetzung der Poststandorte korrekt verhalten. Damit heisst das Bundesgericht die Beschwerde von Swisscom gut und hebt die ursprüngliche Sanktionsverfügung der Wettbewerbskommission (Weko) von 2015 mit einer Busse von über CHF 7 Mio. sowie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 auf. Swisscom begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts.

Das Logo von Swisscom aus der Nähe, angebracht auf dem Dach des Hauptsitzes in Worblaufen.

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von Swisscom gut und hebt den angefochtenen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf. Swisscom habe weder gegenüber Sunrise noch gegenüber der Post unangemessene Preise erzwungen und sich bei der Festlegung der Preise für Vorleistungsprodukte korrekt verhalten. Zudem seien die von Swisscom für diese Vorleistungsprodukte verlangten Preise nicht überhöht gewesen.

Was die Post betreffe, war gemäss Bundesgericht der Zuschlagspreis das Ergebnis von Verhandlungen und wurde nicht einseitig von Swisscom festgesetzt. Schliesslich liege auch kein missbräuchliches Verhalten von Swisscom im Sinne einer Kosten-Preis-Schere gegenüber Sunrise vor.

Verfahren geht auf das Jahr 2008 zurück

Die Post hatte im Jahr 2008 die Breitbandanbindungen ihrer Standorte (WAN, Wide Area Network) neu ausgeschrieben. Nach der Eignungsprüfung forderte sie Sunrise, UPC und Swisscom auf, ein Angebot einzureichen. Im Januar 2009 erteilte sie der Offerte von Swisscom den Zuschlag. Sunrise reagierte mit einer Anzeige bei der Wettbewerbsbehörde gegen Swisscom und machte geltend, Swisscom habe gegen das Kartellgesetz verstossen.

Im September 2015 gelangte die Weko zum Schluss, dass Swisscom ihre Marktstellung missbraucht, von Konkurrenten und der Post unangemessene Preise erzwungen sowie eine sogenannte Kosten-Preis-Schere praktiziert habe. Dafür verhängte die Weko eine Busse von CHF 7,9 Mio. gegen Swisscom.

Swisscom legte Beschwerde gegen Weko-Entscheid ein

Swisscom hatte bereits vor der Weko aufgezeigt, dass Sunrise in der Lage gewesen wäre, ein konkurrenzfähiges Angebot zu machen, wenn sie Vor- und Eigenleistungen sinnvoll kombiniert eingesetzt hätte. Nicht nachvollziehbar war auch der Missbrauchsvorwurf zum Nachteil der Post. Diese hatte als marktstarke Nachfragerin im Rahmen einer GATT/WTO-Ausschreibung mit strengen Regeln dem aus ihrer Sicht wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag erteilt.

In der Folge zog Swisscom die Weko-Verfügung ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Dieses bestätigte im Juni 2021 den Weko-Entscheid weitgehend, reduzierte aber die ausgesprochene Busse auf CHF 7,4 Mio. Inhaltlich kam das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls zum Schluss, Swisscom habe sich in der Ausschreibung zur Breitbandanbindung der Poststandorte zum Nachteil von Sunrise und der Post unzulässig verhalten.

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