Gemäss geltendem Urheberrecht müssen alle TV-Anbieter die Sender für die zeitversetzte Verbreitung ihrer Inhalte entgelten. Der Tarif dafür wird zwischen den Nutzerverbänden (Suissedigital und Swissstream) und den Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände haben sich im Juni 2020 auf einen höheren Tarif (Gemeinsamen Tarif 12) geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt.
Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz auch in Zukunft in der bisherigen Form anbieten zu können. Der Nationalrat hat die Verbreiter und Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung aufgefordert. Durch die neuen Werbeformen sollen die monetären Ausfälle der Sender – bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV – kompensiert werden.
Folgende Werbemöglichkeiten gibt es neu:
- Start Ads: Kurzer Werbespot (7 Sekunden) zum Start einer Sendung im zeitversetzten Fernsehen.
- FFW Ads (Fast Forward): Werbespot, wenn in einem linearen Werbeblock im zeitversetzten Fernsehen vorgespult wird.
- Pause Ads: Statische Werbung nach Drücken der Pausentaste im Live- oder zeitversetzten Fernsehen.