Bisherige Bewertungsmethoden führten dazu, dass die Immissionen adaptiver Antennen massiv überbewertet wurden. Die Bewertungsregeln wurden daher nach mehr als zwei Jahrzehnten vom Bundesrat auf Verordnungsstufe angepasst. Nur so können diese Antennen ihre Trümpfe ausspielen: Die Gesamtimmissionen verringern und trotzdem mehr Daten übertragen. Dafür wird nun der Anlagegrenzwert (AGW) über 6 Minuten gemittelt – wie dies beim 10-fach weniger strengen Immissionsgrenzwert (IGW) seit jeher der Fall ist (Die Erklärung zwischen AGW und IGW finden Sie am Ende des Texts).
Zum 6-minütigen Mittelwert wird von Kritikern gerne der Vergleich mit einer Herdplatte genannt: Wenn man die Hand 36 Sekunden auf eine glühende Herdplatte hält und sie danach gut zehn Mal so lange auf einem Eisbeutel abkühlt, wäre der mathematische Temperatur-Mittelwert zu tief für eine Verbrennung. In der Realität wäre aber eine schmerzhafte Verbrennung garantiert. Doch dieser Vergleich hinkt.
Denn beim Mobilfunk ist auch ein Vielfaches des schweizerischen Anlagegrenzwertes von 5 Volt pro Meter weit unter den internationalen Empfehlungen von 50 Volt pro Meter und noch viel weiter davon entfernt, eine schädliche thermische Wirkung zu entfalten – im Gegensatz zur glühenden Kochplatte, welche die Schwelle zur Verbrennung klar übersteigt.
Wer Vergleiche, wie den oben zitierten heranzieht, macht klar auf Alarmismus. Deshalb folgt hier eine Einordnung der thermischen Wirkung von Mobilfunksignalen: Damit diese gar nicht erst auftreten kann, beinhaltet der internationale Grenzwert eine Schutzmarge von rund Faktor 7 bis 8. Das heisst, die maximal erlaubte Sendestärke einer Antenne ist daraus resultierend um ca. den Faktor 50 tiefer, als dass eine vom Organismus nicht mehr zu kompensierende Erwärmung von Körpergewebe überhaupt zu wirken beginnen könnte. WissenschaftlerInnen geben hierfür eine dauerhafte Temperaturerhöhung grösser als 1 Grad Celsius an.