Adaptive Antenne
Adaptive Antennen im Mobilfunk

Technisch «solid» – und sicher wie eh und je

Adaptive Antennen gehen mit dem knappen Gut Sendeleistung sehr effizient um – wenn sie im Sinne ihrer Entwickler betrieben werden können. Und dies ist nun auch in der Schweiz möglich. Grundlage dafür ist die lange erwartete Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (Bafu). Sie schafft Klarheit und berücksichtigt Schutz- und Nutzinteressen von Wirtschaft und Gesellschaft.
Jürg Studerus
Jürg Studerus, leitet bei Swisscom das Programm Mobilfunk und Gesellschaft.
03. März 2021

Seit der Zuteilung der Frequenzen und der Inbetriebnahme der ersten 5G-Antennen gab es offene Fragen über die Bewertungen neuer adaptiver Antennen. Für viele Gemeinden und Kantone dienten sie als Argument, hängige Baugesuche hinauszuzögern oder den Entscheid aufzuschieben, bis die Vollzugshilfen des Bafu vorlägen. Nun sind sie da und geben klare Anweisungen.

Adaptive Antennen senken Immissionen

Festgelegt werden unterschiedliche Korrekturfaktoren (je nach Konfiguration der Antenne). Sie sollen sicherstellen, dass adaptive Antennen nicht strenger beurteilt werden als die bisher verwendeten Antennen. Die Korrekturfaktoren berücksichtigen, dass der adaptive Betrieb von Mobilfunkantennen die Immissionen im Schnitt deutlich senkt. Der Grund dafür: adaptive Antennen übermitteln Signale nur dahin, wo sie von einem Endgerät gebraucht werden und nicht einfach flächendeckend in den gesamten Versorgungsbereich. Eine automatische Leistungsbegrenzung stellt sicher, dass die bewilligte Sendeleistung in einem zeitlichen Mittel von sechs Minuten jederzeit unterschritten wird.

Portrait Andreas Müller

Andreas Müller, ist bei Swisscom für die Einhaltung der Grenzwerte der Mobilfunkantennen verantwortlich.

Andreas Müller, was bringen die Vollzugshilfen konkret?

Andreas Müller: Einerseits enthalten die Vollzugshilfen für adaptive Antennen eine technisch solide Lösung, indem ein Korrekturfaktor für die realitätsnahe Bestimmung der Sendeleistung einer Antenne herangezogen werden darf. Damit können Behörden nun adaptive Antennen richtig bewerten. Andererseits schreibt die Neuregelung administrative Vorgehensweisen vor, die mehr Aufwand mit sich bringen. Aber halten wir das Wichtigste fest: Wir können nun auf einer sicheren Grundlage am schnellen Ausbau des aktuellen Mobilfunkstandards arbeiten. Denn die Schere zwischen immer höherer Nachfrage durch Nutzerinnen und Nutzer und dem tatsächlichen Netzausbau öffnet sich täglich mehr. Kein Wunder, nutzen Kundinnen und Kunden heute doch hundert Mal mehr Daten als noch vor zehn Jahren.

Was bedeutet die Lösung nun in der Praxis?

Adaptive Antennen mussten bislang gleich wie konventionelle Antennen nach einem Worst-Case-Ansatz beurteilt werden. Es wurde dabei die maximale Leistungsabgabe in alle Richtungen gleichzeitig berechnet, also unter schlechtest möglichen Bedingungen. Ein solcher Betriebszustand kann bei adaptiven Antennen jedoch gar nie eintreten. Nicht in der Theorie und erst recht nicht in der Praxis. Mit anderen Worten: Die Immissionen von adaptiven Antennen wurden deutlich überbewertet und dadurch ihr Potenzial stark eingeschränkt.

 

Neu darf ein Korrekturfaktor – je nach Antennentyp zwischen 1 und 10 – für die Bestimmung der Immissionen herangezogen werden. Dies ermöglicht eine realitätsnähere Expositionsbewertung. Nur unter diesen Bedingungen können die Antennen effizient, also wie von den Entwicklern vorgesehen, betrieben werden.

 

Eine Regelungssoftware stellt gleichzeitig sicher, dass Benutzer in Extremszenarien (bspw. eine einzige Person, die die riesige Dateien herunterlädt ) in einem 6-Minuten-Zeitfenster nie über dem geltenden Grenzwert exponiert werden. Kurzzeitig sind Immissionsspitzen über dem schweizerischen Vorsorgewert – die Schweiz kennt ja bekanntlich zehnmal striktere Vorsorgewerte als die meisten anderen Länder der Welt – möglich. Diese liegen aber nach wie vor weit unterhalb des von der WHO empfohlenen Grenzwertes.

 

Die Neuregelung bewirkt, dass adaptive Antennen nun in etwa gleich streng bewertet werden, wie dies bislang für konventionelle Antennen der Fall war. Die korrekte Funktionsweise wird zudem wie bei allen Antennen mittels eines zertifizierten Qualitätssicherungssystems sichergestellt.  

Wurden die schweizerischen Vorsorgewerte also aufgeweicht?

Das bestehende Schutzniveau wird durch die Einführung der Korrekturfaktoren nicht geschwächt und auch der geltende Vorsorgewert bleibt unangetastet. An den Grenzwerten, dem Vorsorgeniveau, ändert dadurch nichts. Es gilt unverändert derselbe Anlagegrenzwert von 4 bis 6 V/m für Orte mit empfindlichen Nutzungen (OMEN), je nach genutzten Frequenzen. Weiter ist erfreulich, dass klar festgehalten wird, dass die Messvorschrift des vom Eidgenössischen Instituts für Metrologie, METAS, anzuwenden ist.

Werden politische Blockaden mit der nun publizierten Vollzugshilfe gelöst?

Sachlich gesehen konnten adaptiv betreibbare Antennen bereits vor der Veröffentlichung des oben erwähnten Nachtrags rechtssicher und betreffend Immissionen sicher beurteilt werden. Das einzige was fehlte, war ein angemessener Korrekturfaktor. Mit der neu publizierten Vollzugshilfe für adaptive Antennen ist endgültig das letzte Puzzlestück für einen rechtssicheren und lückenlosen Vollzug bei Bewilligung, Bau und Betrieb von Mobilfunkanlagen auch der neuesten Generation verfügbar, wodurch Verzögerungen und Blockaden nun definitiv zur blossen Ausrede verkommen. Ich persönlich rechne stark damit, dass sich mit der eben veröffentlichten Regelung die Blockaden nun schrittweise auflösen werden.

So funktioniert eine adaptive Antenne

Adaptive Antennen haben den Vorteil, dass sie die Signale nicht wie konventionelle (oder statische) Antennen starr in das gesamte zu versorgende Gebiet aussenden, sondern Daten gezielt hin zu einem Endgerät übermitteln können. In allen anderen Bereichen werden dadurch wesentlich weniger Signale ausgesendet. Das erhöht einerseits die Signalqualität desjenigen Nutzers, welcher Daten übermitteln möchte und senkt zugleich die Exposition derjenigen Personen, welche ihr Smartphone zur selben Zeit nicht verwenden. Man geht mit dem knappen Gut der Frequenzen sowie der Sendeleistung somit viel effizienter um.

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