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Mobilfunk

Forschung bestätigt internationale Grenzwerte

Die Forscher der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), dem wichtigsten wissenschaftlichen Gremium, nehmen in ihrer neusten Veröffentlichung klar Stellung: Es gibt keine Nachweise für negative gesundheitliche Effekte unterhalb der allgemeinen Grenzwerte. Die Wirksamkeit der bestehenden und bestens erforschten Grenzwerte gelten im Lichte der neusten Forschungsresultate auch für 5G. Trotz diesen klaren Forschungsergebnissen von ICNIRP und der WHO verzichtet der Bundesrat darauf, die zehnmal strengeren Werte in der Schweiz dem internationalen Niveau anzunähern.
Esther Hüsler
Esther Hüsler, Mediensprecherin
16. Juni 2020

Der Bundesrat hat eine Lockerung der Grenzwerte im Mobilfunk abgelehnt. Dies bedeutet, dass der Vollausbau der nächsten Generation des Mobilfunks auf sich warten lässt und mit über 25'000 neu erforderlichen Antennen teuer wird. Auch fehlenden Messgrundlagen blockieren das Ausrollen von 5G in vielen Teilen der Schweiz. Die Rechtsunsicherheit führt zu Verzögerungen bei Kantonen und Gemeinden und mag in einigen Fällen auch als gute Entschuldigung dienen zuzuwarten, bis die zuständigen Bundesämter die entsprechenden Vorgaben liefern. Trotz der aktuellen Studie der Bafu-Arbeitsgruppe aus dem November 2019, welche verschiedenen Optionen erarbeitet hatte, will auch der Bundesrat noch weitere Untersuchungen starten.

 

Die Schweiz droht mit dieser Verzögerungstaktik ihre bislang führende Stellung in Europa im Mobilfunk zu verlieren. Denn nicht behandelte Baugesuche verhindern auch die weitere Entwicklung von 4G, während der Datenkonsum der Bevölkerung weiter steigt. Den Wert dieser Infrastruktur hat die Corona-Krise bewiesen. Ein Stillstand schadet der Wettbewerbsfähigkeit des Landes und behindert eine bessere Anbindung der Alpgebiete an die Kommunikationsmittel und damit die Entwicklung der Schweiz. Dies moniert etwa die Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB), die den Nutzen von 5G für eine flächendeckende Breitbandversorgung anerkennt.

Internationaler Konsens

Im Frühjahr haben sich namhafte Institutionen wie die WHO und die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) zu den gesundheitlichen Risiken geäussert. Die WHO schreibt in einem Statement: 

«Nachdem sehr viel geforscht wurde, gibt es nach wie vor keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Immissionen von Funktechnologien und gesundheitlichen Schädigungen.»

Und die ICNIRP kommt zum Schluss:

«Es gibt (bei Mobilfunkimmissionen) keine Nachweise für negative gesundheitliche Effekte unterhalb der allgemeinen Grenzwerte. Und es gibt auch keine Nachweise auf einen Interaktionsmechanismus, der vermuten lassen könnte, diese tiefen Expositionen führten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen.»

Zur gleichen Einschätzung kommt auch die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA). Die ICNIRP empfiehlt für Mobilfunkanlagen, den Grenzwert auf 50 Volt pro Meter zu belassen. Zum Vergleich: In der Schweiz gilt für Orte mit intensiver Nutzung (OMEN) ein zehnmal strengerer Anlagegrenzwert von 5 Volt pro Meter. In der Realität sind die effektiv gemessenen Felder meist nochmals markant tiefer.

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