Der Bundesrat hat am 21. März Ansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum verboten (Artikel 7c Absatz 1 COVID-19-Verordnung 2). Die Behörden möchten nun Hinweise erhalten, ob diese Massnahme zum Schutz der Bevölkerung eingehalten wird. Basierend auf der Mobility Insights Plattform von Swisscom erhält das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Analysen zur Mobilität und zu Menschenansammlungen im öffentlichen Raum. Die Plattform und entsprechende Analysen wurden bereits im Smart City Umfeld verwendet, wie z.B. in Montreux oder in Pully.
Erste Auswertungen zeigen, dass seit dem Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen die Menschen deutlich weniger unterwegs waren. So hat sich die Reiseaktivität, gemessen an gefahrenen Kilometern, Ende März in der ganzen Schweiz im Vergleich zu einem typischen Vormonat um rund 50 Prozent reduziert. Dabei sticht heraus, dass die Bevölkerung im Tessin das Reisen am klarsten reduziert hat.
Um Menschenansammlungen sichtbar zu machen, weist die Mobility Insight Plattform (gestützt auf Art. 45b des Fernmeldegesetzes) Gebiete mit mindestens 20 SIM-Karten auf einer Fläche von 100 mal 100 Metern aus. Die Analysen basieren auf ungefähren Standortangaben des Vortages.
Um Hinweise zu erhalten, wie sich die Reiseaktivitäten der Bevölkerung verändert hat, weist die Plattform die ungefähre Mobilität von Swisscom SIM-Karten eines Gebietes (z.B. eines Kantons) innerhalb einer bestimmten Zeitspanne aus. Die Informationen, die im Mobilfunknetz technisch bedingt entstehen, werden unmittelbar nach ihrer Entstehung automatisch anonymisiert und danach für die Analysen in aggregierter Form aufbereitet.
Das BAG erhält zu keinem Zeitpunkt Standortdaten, sondern lediglich Statistiken und Visualisierungen, welche Swisscom aus diesen Daten errechnen kann. Die Analysen/Visualisierungen sind vollständig anonymisiert und aggregiert, d.h. lediglich als Gruppenwert erkennbar. Somit sind keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen und auch keine individuellen Bewegungsprofile möglich. Die Vorgaben des Datenschutzgesetzes und die ethischen Grundsätze, welche Swisscom bei der Datenverwendung befolgt, werden vollumfänglich eingehalten. Sobald die Covid-19-Verordnung 2 nicht mehr gilt, werden dem BAG auch keine Analysen mehr zur Verfügung gestellt.
Kunden können selber festlegen, für welche Smart-Data Produkte und Dienstleistungen Swisscom Ihre anonymisierten und aggregierten (das heisst stark zusammengefassten) Daten verwenden darf (Opt-Out). Ein Opt-Out kann via Kundencenter unter Mein Profil im Bereich "Datenschutz" vorgenommen werden. Somit werden die Daten nicht für weitere Analysen verwendet.
Das Mobilfunknetz ist wie eine Wabe mit Mobilfunkzellen aufgebaut. Damit das Mobilfunknetz funktionieren kann, muss es immer wissen, welches aktive Gerät in welcher Mobilfunkzelle eingebucht ist. Sobald sich ein Nutzer bewegt, wird er über einen sogenannten Handover von Zelle zu Zelle überführt. Diese Metadaten, die im Betrieb eines jedes Mobilfunknetzes entstehen, verwendet die Mobility Insights anonymisiert und aggregiert. Im Gegensatz zu anderen Anwendungen werden dafür keine GPS-Daten oder Daten durch Apps benutzt. Diese Informationen stammen einzig und allein aus dem Netzbetrieb, sie fallen so oder so an, unabhängig vom verwendeten Gerät oder installierten Apps.
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