Der Antrag an die Wettbewerbskommission (Weko) sieht eine Sanktion in Höhe von rund CHF 143 Mio. wegen angeblich unzulässigem Verhalten bei der Vermarktung von Sportinhalten über Pay-TV vor. Gemäss Weko-Sekretariat habe Swisscom bzw. Teleclub eine marktbeherrschende Stellung insbesondere bei der Bereitstellung nationaler Fussball- und Eishockeyübertragungen inne und müsse allen TV-Plattformen in der Schweiz – soweit technisch möglich – ein gleichwertiges Teleclub-Sportangebot zu nicht diskriminierenden Bedingungen anbieten. Swisscom weist diese Vorwürfe zurück und hält eine Sanktion für ungerechtfertigt. Entsprechend ist Swisscom befremdet über den Inhalt des Verfügungsentwurfs und die Bussenandrohung.
Swisscom und die Cinetrade-Gruppe verhalten sich beim Vermarkten von Sportinhalten über Pay-TV rechtmässig. Die Übertragungsrechte für Sportinhalte werden wie in anderen Ländern periodisch in einem Wettbewerbsverfahren vergeben, an dem sich beispielsweise auch Kabelnetzunternehmen beteiligen. Die hohen Investitionen, die Swisscom und Cinetrade getätigt haben, um die zuvor in der Schweiz vernachlässigten Sportübertragungen als attraktive Inhalte für das Pay-TV anbieten zu können, rechtfertigen denn auch ein erweitertes Sportangebot bei der Verbreitung über die Swisscom TV-Plattform. Nur dadurch können die Investitionen genügend geschützt werden. Seit dem Einstieg ins TV-Geschäft im Jahr 2006 hat Swisscom einen intensiven Wettbewerb im Schweizer Fernsehmarkt überhaupt erst ermöglicht und sukzessive ein umfassendes Angebot an Live-Übertragungen der Fussball- und Eishockeyliga aufgebaut. Sportinteressierte profitieren heute dank dem Engagement von Swisscom und Cinetrade von einem viel breiteren Angebot an Live-Übertragungen sowohl im Free-TV wie auch Pay-TV. So sind beispielsweise im Schweizer Fussball heute vier bis sechs Mal mehr Spiele live im Free-TV verfügbar.
Die Wettbewerbskommission hatte im April 2013 eine Untersuchung im Bereich der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV eröffnet. Den nun vorliegenden, 170-seitigen Verfügungsentwurf wird Swisscom detailliert prüfen und dazu fristgerecht Stellung nehmen. Eine definitive Verfügung der Weko kann beim Bundesverwaltungsgericht und letztendlich vor Bundesgericht angefochten werden.
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