Mehr Freiheit bei Ihren digitalen Vorhaben

Möchten Sie nebst Ihrer bestehenden Glasfasersteckdose in Ihrer Wohnung oder im Geschäft eine zusätzliche nutzen? Oder erfordert ein Vorhaben an einem anderen Ort innerhalb der Liegenschaft einen internetbasierten Dienst?

Mit der neuen Glasfaser-Technologie (FTTH Fiber to the Home) profitieren Sie von Internetgeschwindigkeit von bis zu 10 Gbit/s. Den Zugang zum ultraschnellen Glasfasernetz (FTTH) erhalten Sie über die Glasfasersteckdose, um Ihre privaten oder geschäftlichen Bedürfnisse wie schnelles Surfen, schnelle Downloads und beste TV-Erlebnisse abzudecken.

Zusätzliche Glasfasersteckdose

Mit einer zusätzlichen Glasfasersteckdose (Special Usage OTO) können Sie beispielsweise einen Hobbyraum, eine Photovoltaikanlage oder die Gebäudesteuerung mit bestem Internet versorgen. Den Ort der zusätzlichen Glasfasersteckdose bestimmen Sie, in Abstimmung mit der Eigentümerschaft des Standorts. Weitere technische Anforderungen und individuelle Wünsche können nebst den bereits erwähnten Beispielen ebenfalls umgesetzt werden.

Voraussetzungen für die Bestellung



Der gewünschte Standort ist bereits mit Glasfaser (FTTH) erschlossen. Überprüfen Sie hier, ob die Liegenschaft mit Glasfaser erschlossen und für die Vermarktung von glasfaserbasierten Diensten freigegeben ist.



Der gewünschte Standort befindet sich im Swisscom Alleinbaugebiet. Wir planen, ab 2025 auch in vereinzelten Kooperationsgebieten zusätzliche Glasfasersteckdosen anzubieten.



Die Eigentümerschaft oder Immobilienverwaltung muss dem Vorhaben vor dem Akzeptieren der Offerte zustimmen (mündlich oder schriftlich).



Eine erste Verfügbarkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem gewünschten Standort hat via Kundenportal (connectnow) erfolgreich stattgefunden. Wir prüfen für Sie, ob die entsprechende Adresse in einem freigegebenen Ausbau-Gebiet liegt.



Im letzten Schritt wird eine detaillierte Machbarkeitsprüfung Ihres Vorhabens durch uns durchgeführt. Bei einer positiven Machbarkeitsprüfung senden wir Ihnen eine verbindliche Offerte zu.

Leistungen und voraussichtliche Kosten



Projektplanung, Spezifizierung, Projektierung sowie administrative Tätigkeiten



Anpassungen/ Erweiterungen der FTTH-Netzinfrastruktur (von der Zentrale bis und mit BEP (Building Entry Point = Hausanschlusskasten)



Gebäudeverkabelung durch bestehende Rohranlagen ab BEP bis und mit Glasfasersteckdose

Voraussichtliche Kosten: 1 zusätzliche Glasfasersteckdose mit 1 Plug = ca. CHF 2'000.–, jeder weitere Plug zusätzlich CHF 1'000.–

Was ist eine Glasfasersteckdose?

Die Glasfasersteckdose, auch «OTO» (= Optical Telecommunications Outlet) genannt, ist die optische Schnittstelle zwischen dem Endgerät und dem ultraschnellen Glasfasernetz.

Fragen & Antworten


Die Glasfasersteckdose, auch "OTO" (= Optical Telecommunications Outlet) genannt, ist die optische Schnittstelle zwischen dem Endgerät und dem ultraschnellen Glasfasernetz.

Sie ist mit einer eindeutigen Identifikationsnummer (=OTO-ID) beschriftet. Diese wird im Zusammenhang der Dienst-Bestellung vom Anbieter abgefragt.  

Ein Plug (=Steckplatz) ist ein Anschluss auf der Glasfasersteckdose. Das Routerkabel können Sie in einen Plug einstecken. Eine Glasfasersteckdose verfügt über bis zu 4 Plugs. (nummeriert mit 1, 2, 3, 4).

Ein (internetbasierter) Dienst ist ein Abo einer Fernmeldedienstanbieterin. Damit kann Internet, TV oder Festnetz genutzt werden. Um den Dienst auf Glasfaser zu nutzen, wird das Routerkabel in einen ihrer 4 Plugs (=Steckplätze) eingesteckt.

Der Ausbau von privaten und geschäftlichen Glasfasersteckdosen ist auf die wechselnden Bedürfnisse der in den Liegenschaften ansässigen Mieter*innen / Eigentümer*innen abgestimmt (Platzierung an einem für die Nutzung der Dienste üblichen Standort wie z.B. im Wohnzimmer). Die privaten und geschäftlichen Glasfasersteckdosen werden innerhalb des regulären Glasfaserausbaus sowie bei FTTH on Demand und bei Neubauten verbaut. Die zusätzliche Glasfasersteckdose ist eine Erweiterung zum Glasfaserausbau, der pro Wohnung oder Geschäftseinheit eine Glasfasersteckdose umfasst. Die zusätzliche Glasfasersteckdose wird aus diesem Grund in den Swisscom IT-Systemen von der privaten oder geschäftlichen Glasfasersteckdose separat aufgeführt.

Die zusätzliche Glasfasersteckdose kann sowohl von der Eigentümerschaft eines Gebäudes als auch von Drittparteien bestellt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern von der auftraggebenden Person keine abweichende Rechnungsadresse definiert wurde, an die auftraggebende Person der zusätzlichen Glasfasersteckdose. In jedem Fall haftet die auftraggebende Person für die fristgerechte Bezahlung des vereinbarten Betrags.

Zusätzliche Glasfasersteckdosen werden im Prinzip mit der gleichen Architektur wie die bestehenden privaten oder geschäftlichen Glasfasersteckdosen erschlossen. In der Regel entspricht dies der Punkt-zu-Punkt-Architektur.

Ja, jede natürliche oder juristische Person kann sich in connectnow registrieren.  


Sie können nur auf so vielen Plugs Dienste aufschalten lassen, wie Sie pro zusätzliche Glasfasersteckdose bei der Bestellung angegeben haben. Bei nicht bestellten Plugs fehlt die Verbindung zur Swisscom-Zentrale und eine Dienst-Bestellung ist somit nicht möglich. Bei nachträglichem Bedarf an zusätzliche Dienste muss diese Verbindung noch hergestellt werden. Jeder Plug erfordert einen separaten Dienst-Vertrag mit einem Anbieter.

Welche Plug-Nummer Ihr Dienst hat, teilt Ihnen Ihr Anbieter bei der Dienst-Bestellung mit.

Zusätzliche Glasfasersteckdosen werden für einen spezifischen Zweck ausgebaut und deshalb auch an einem dafür möglichst passenden, nahegelegenen Ort platziert. Aus sicherheitstechnischen Gründen gibt es jedoch Einschränkungen (beispielsweise Elektroverteiler, Schutzbunker, etc.). Der gewünschte Standort kann aus technischen Gründen vom effektiv möglichen Standort abweichen.  

Über eine gebaute und inventarisierte zusätzliche Glasfasersteckdose können dieselben Dienste wie bei einer privaten oder geschäftlichen Glasfasersteckdose bestellt und genutzt werden.  

Gegebenenfalls ist eine Aktivierung eines zusätzlichen Plugs nach einer Prüfung des Anliegens möglich. Maximal können 4 Plugs bedient werden.

Es wird keine Einschränkungen geben, wer in allgemein zugänglichen Bereichen Dienste schalten kann. Der Eigentümer des Standorts ist auch Eigentümer der allgemein zugänglichen Glasfasersteckdose und übernimmt dessen Verantwortung/ Haftung.

Zusätzliche Glasfasersteckdosen können in Absprache mit der Eigentümerschaft grundsätzlich frei platziert werden. Aus sicherheitstechnischen Gründen gibt es aber Einschränkungen (z.B. Elektroverteiler, Schutzbunker, etc.)


Nein, derzeit nicht. Anders als bei FTTH on Demand (= vorgezogenen FTTH-Erschliessung) benötigt eine zusätzliche Glasfasersteckdose einen bereits erfolgten FTTH-Ausbau, entweder durch Swisscom oder durch einen Kooperationspartner.

Grundsätzlich gibt es dafür keine generelle Vorgabe oder Beschränkung. Jedoch müssen die zusätzlichen Glasfasersteckdosen einen dedizierten Zweck erfüllen beziehungsweise nach der Installation für den Bezug von Diensten verwendet werden. Zusätzliche Glasfasersteckdosen sowie Plugs werden nicht auf Reserve ausgebaut.

Dies hat prozessuale und technische Gründe. Damit Bestellungen in Kooperationsgebieten prozesstechnisch effizient abgewickelt werden können, findet aktuell ein Pilotversuch in Zürich statt. Beim Pilotversuch wird ein teilautomatisierter Bestellvorgang angestrebt. Im Alleinbaugebiet sowie im Pilotbetrieb in Zürich können bei Neubauerschliessung nebst privaten oder geschäftlichen Glasfasersteckdosen auch zusätzliche Glasfasersteckdosen ausgebaut. Zusätzliche Glasfasersteckdosen können nur ausgebaut werden, wenn mit dem Kooperationspartner eine Einigung über den Bau von zusätzlichen Glasfasersteckdosen besteht.  

Während dem grossflächigen Glasfaserausbau können aus prozessualen und technischen Gründen keine zusätzliche Glasfasersteckdose bestellt werden. Innerhalb einer FTTH on Demand Erschliessung oder bei Neubauten ist eine Bestellung einer zusätzlichen Glasfasersteckdose jedoch möglich.