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Die Sonne strahlt, die Wellen rauschen und das Kind spielt zufrieden im Sand – was für ein friedlicher Moment! Schnell ein Foto gemacht und ab in die sozialen Netzwerke. Doch ist das okay? Handeln Eltern damit zum Wohl des Kindes? Oder folgen sie den eigenen Bedürfnissen? Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, worum es bei Sharenting geht.
Sharenting: Kinder schützen und Eltern sensibilisieren.
Sharenting setzt sich aus den Wortteilen share (teilen) und parenting (Elternschaft) zusammen. Gemeint ist damit das Phänomen, wenn Eltern oder andere nahestehende Personen (Grosseltern, Sporttrainer*innen, Lehrpersonen) Fotos oder Videos von Kindern machen und diese in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
Dieses Verhalten ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Grund dafür ist, dass Eltern diese Plattformen nutzen, um besondere Momente im Leben ihrer Kinder mit Freunden und Familie zu teilen. Die ersten Schritte des Kindes, Kindergeburtstage oder der Familienurlaub sind beliebte Motive, die so festgehalten und veröffentlicht werden.
Doch beim Teilen werden nicht nur Bilder veröffentlicht, sondern auch persönliche Informationen preisgegeben: Orte, Vorlieben, das Alter der Kinder und vieles mehr.
Im Grundsatz gilt: «Kinder haben ein Recht am eigenen Bild. Einmal veröffentlichte Bilder lassen sich nicht mehr aus dem Netz entfernen, und sie können in falsche Hände geraten», erklärt Regula Bernhard Hug, Leiterin Geschäftsstelle der Stiftung Kinderschutz Schweiz.
Das Verhalten der Eltern prägt die digitale Identität der Kinder, insbesondere in den ersten Jahren. Aber auch der Datenschutz liegt in den Händen der Eltern. Und obwohl das Bewusstsein dafür in der Gesellschaft allmählich wächst, geht die Kontrolle über die Bilder bei der Veröffentlichung verloren.
Mit der Kampagne «ShareWithCare» will die Deutsche Telekom im Rahmen von Sharenting auf den verantwortungsvollen Umgang mit Kinderfotos aufmerksam machen. Ein Deepfake-Spot zeigt Ella, die mit Hilfe von KI aus den Bildern generiert wurde, die ihre Eltern ins Netz gestellt haben. Ella spricht ihre Eltern im Video darauf an.
KI spielt dem Cyber-Grooming in die Hände – aber nicht nur. Vielmehr soll die Künstliche Intelligenz künftig auch dabei helfen, Cyberkriminalität aufzudecken. Verschiedene Ansätze zielen darauf ab, mit Hilfe von maschinellem Lernen, Verhaltensanalysen und der Erkennung von Sprachmustern potenziell schädliche Gespräche in Online-Communitys oder Chatforen frühzeitig zu erkennen und abzuwehren, um die Plattformen insbesondere für Kinder und Jugendliche sicherer zu machen.
Wenn Sie als Elternteil Bilder von Ihrem Kind auf Social Media teilen wollen, empfehlen wir Ihnen diese Regeln einzuhalten, um die Privatsphäre Ihres Kindes zu schützen.
Achten Sie beim Teilen von (Kinder-)Bildern auf Folgendes:
Vermeiden Sie es, das Gesicht Ihrer Kinder zu zeigen, um die Identität Ihrer Kinder zu schützen. Auch wenn das Kind durch andere eindeutige Merkmale erkennbar ist, sollte auf das Teilen verzichtet werden.
Vermeiden Sie Bilder, die Ihren Kindern jetzt oder später peinlich sein könnten oder sich für sie nachteilig auswirken könnten. Dazu gehören auch Bilder in Badeanzug oder Unterhosen, auf der Toilette oder ähnliches. Und setzen sie die Grenze eher höher als tiefer.
Verzichten Sie beim Teilen auf zusätzliche Informationen wie echte Namen, Schulen oder Wohnorte, um Ihr Kind nicht unnötig in Gefahr zu bringen. Deaktivieren Sie Funktionen wie das Geotagging oder die Metadaten und lassen Sie unnötige Informationen am besten ganz weg.
Stellen Sie in den Datenschutzeinstellungen sicher, dass Ihre Bilder nur von engen Bekannten gesehen werden können, und deaktivieren Sie die Weiterleitungsberechtigungen. Nutzen Sie nur verschlüsselte Messaging-Dienste.
Lesen Sie die Datenschutz-Richtlinien der sozialen Plattformen und teilen Sie Kinderfotos nur auf Plattformen, bei denen die Bildrechte uneingeschränkt bei Ihnen bleiben.
Im Grundsatz gilt: Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Daher ist es ratsam, Bilder von Kindern erst dann in sozialen Netzwerken zu teilen, wenn die Kinder aktiv ihre Zustimmung geben können.
Sind auf dem Bild noch andere Personen zu sehen? Fragen Sie bei allen um die Erlaubnis für die Veröffentlichung. Und nehmen Sie das Bild weg, sobald jemand der Abgebildeten sich anders entscheidet.
Nehmen Sie sich vor dem Teilen einen Moment Zeit und überlegen sie sich, ob das Teilen in diesem Fall angemessen und nötig ist. Nutzen Sie dazu unseren Sharenting Selbstcheck.
Sharenting wird in der Gesellschaft bisher kaum thematisiert. Helfen Sie mit, dies zu ändern und suchen Sie in Ihrem Umfeld den Dialog, wenn Sie Sharenting beobachten.
Einleiten könnten Sie das Gespräch zum Beispiel so:
«Ich habe kürzlich das von dir veröffentlichte Bild von deinen Kindern auf Social Media gesehen. Da habe ich mich gefragt: …»
Privatsphäre
«Wenn du einen wertvollen Moment teilst, wie respektierst du die Privatsphäre deiner Kinder?»
Unangenehme Situation
«Hast du schon einmal eine unangenehme Situation erlebt, weil du ein Bild geteilt hast?»
Meinung der Kinder
«Was sagen deine Kinder dazu, dass du Bilder von ihnen online mit der Öffentlichkeit teilst?»
Regeln beim Teilen
«Hältst du dich beim Teilen der Bilder deiner Kinder an bestimmte Regeln oder Prinzipien?»
Dialog führen
«Hat dich schon mal jemand darauf angesprochen, dass du Bilder von deinen Kindern öffentlich teilst?»
Was ist die rechtliche Basis zu Sharenting? Wo ist das Recht am eigenen Bild festgelegt und was besagt es?
Rund um Sharenting greifen in der Schweiz die nachfolgenden rechtlichen Grundlagen:
1 Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
2 Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
1 Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen.
2 Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung des Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist.
1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.
2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Weitere Informationen und Inhalte zum Thema «Sharenting» haben wir hier zusammengetragen.
Michael In Albon ist der Jugendmedienschutz-Beauftragte bei Swisscom. Er steht Ihnen bei allen Fragen rund um Kinder und Medien zur Verfügung.
Jugendmedienschutz-Beauftragter,
Leiter Schulen ans Internet (SAI)