Kinder kommen durch Handy und Internet immer früher und einfacher in Kontakt mit erotischen oder pornografischen Inhalten. Verhindern lässt sich dies nicht. Prävention im Umgang mit solchen Inhalten wird darum immer wichtiger. Erfahren Sie hier, welche Formen von legaler Pornografie im Netz es gibt und worauf es sich als Eltern zu achten lohnt.
Dieses Thema behandeln wir auch in unseren Kursen an Schulen. Unser Angebot für Schulen: Medienkurs Mittelstufe «Chatten, Liken, Posten» und der Medienkurs Oberstufe «Phonesmart».
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Sharenting: Kinder schützen und Eltern sensibilisieren.
Sexting setzt sich zusammen aus «Sex» und «Texting» und meint den digitalen und privaten Direktaustausch selbst produzierter Fotos oder Videos mit leicht erotischem oder eindeutig sexuellem Inhalt. Jugendliche machen Sexting, um zu gefallen, im Flirt oder einfach aus Neugier. Sexting birgt aber auch Gefahren: Geraten die Bilder in die falschen Hände, sind sie schnell weitergeleitet und man verliert bald die Kontrolle über die Inhalte.
Hinzu kommt: Haben die Bilder oder Videos pornografischen Charakter, sind der Austausch und die Verbreitung illegal.
Lesen Sie dazu auch Cybergrooming, Sextortion und Pädokriminalität.
In den sozialen Medien teilen wir unser Privatleben mit anderen. So fühlen wir uns zugehörig und zahlreiche Likes der Urlaubsbilder steigern unser Selbstwertgefühl. Manche Erwachsene laden auf Social Media auch leicht erotische Bildinhalte hoch – die Versuchung, mit mehr Haut mehr Likes zu erhalten, ist gross. Das Internet vergisst nie. Umso wichtiger also, dass wir zweimal überlegen, ob ein Posting in einem Chat oder auf einer sozialen Plattform ok ist.
Positionieren Sie sich als Eltern als vertrauensvolle Bezugspersonen, mit denen Ihr Kind über die Erfahrungen im Netz sprechen kann.
Besprechen Sie Themen wie die Selbstdarstellung im Netz: Welche Fotos sind riskant? Aktuelle Schlagzeilen können als Aufhänger für ein Gespräch dienen.
Raten Sie Ihrem Kind davon ab, anzügliche Bilder ins Netz zu stellen oder auf einem ungesicherten Handy, Tablet oder Laptop zu speichern.
Machen Sie darauf aufmerksam, dass Bilder nicht noch mit zusätzlichen privaten Angaben wie Name, Wohnort, Alter, verbunden werden müssen.
Ganz allgemein gilt: Das Internet vergisst nie und Datenlecks oder unsachgemässe Handhabung können solche vermeintlich privaten Inhalte an die Öffentlichkeit bringen.
Generell gilt: Das Versenden von pornografischen Inhalten an Jugendliche unter 16 Jahren (Schutzalter in der Schweiz) ist verboten. Auch wer Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren für die Erstellung pornografischer Inhalte anwirbt oder darin mitwirken lässt, macht sich strafbar. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.
Aber nicht alles ist verboten. Denn erotische (anzügliche, laszive) Inhalte sind keine Pornografie. Doch wo endet Erotik und wo beginnt Pornografie? Diese Unterscheidung ist nicht immer einfach. Die schweizerische Rechtsprechung zieht die Grenze zur Pornografie dort, wo die Grenze zur natürlichen Nacktheit überschritten und der Sexualakt sprachlich oder bildlich angedeutet, eingeleitet oder sogar vollzogen wird. Ein Beispiel: Einen erigierten Penis oder andere Geschlechtsteile in einer lustorientierten Art und Weise darzustellen oder anzudeuten, deklariert ein Gericht als Pornografie.
Verschiedene Schweizer Studien zeigen, dass die meisten Jugendlichen unter 16 Jahren schon einmal pornografische Darstellungen angesehen haben. Gemäss der Schweizerischen Kriminalprävention weist aber zugleich nur ein kleiner Teil der Jugendlichen Probleme wie Suchtverhalten, fehlende Trennung der pornografischen Scheinwelt und der Realität, Vorlieben für Extremformen oder illegale Pornografie im Umgang mit diesen Inhalten auf. Bedenklich ist dennoch: Bis zu 50 Prozent der jugendlichen Sexualstraftäter sind exzessive Pornokonsumenten und geben teils selbst an, dass der Pornokonsum zu Sexualstraftaten animieren kann.
Klären Sie Ihre Kinder besser zu früh als zu spät auf. Sexualerziehung und das offene Gespräch helfen den Jugendlichen, pornografische Inhalte einzuordnen, wenn sie damit in Berührung kommen. Aufgeklärte und sexuell selbstbestimmte Kinder sind allgemein besser vor Übergriffen geschützt.
Egal, ob eine Werbung, die Online-Präsenz eines Stars oder eine eindeutige Szene in einem Spielfilm: Nutzen Sie solche Medienmomente, um gemeinsam über deren Wirkung und Auswirkung zu sprechen.
Zeigen Sie Interesse an der Welt Ihrer Kinder und sprechen Sie auch über Tabuthemen.
Die Berner Gesundheit(öffnet ein neues Fenster) bietet Beratungen für Eltern und Erziehungsberechtigte, um Anliegen rund um Sexualität, Liebe und Sexualerziehung Ihrer Kinder zu klären.
Auch die Zürcher Fachstelle für Sexualpädagogik(öffnet ein neues Fenster) Lust und Frust gibt Auskunft bei Fragen oder bietet sexualpädagogische Kurse an.
Suchen Sie das Gespräch mit der Schule Ihres Kindes. Sie können auf Angebote der Bildungsdirektionen oder freischaffender Sexualtherapeuten zurückgreifen.
Jungen schauen Pornos, Mädchen nicht. So die weit verbreitete Annahme. Die schweizerische Mediennutzung-Studie JAMESfocus hat in den letzten zehn Jahren diese Entwicklungen bei den Jugendlichen beobachtet und widerlegt nun die These, dass nur Buben Pornos schauen. Zumindest teilweise:
«Mädchen konsumieren diese [Pornografie] öfters als auch schon, Jungen weniger oft. Die Konsumpräferenzen hängen wohl immer weniger mit den zugewiesenen Geschlechterrollen als vielmehr mit persönlichen Vorlieben zusammen», stellen die Autoren der Studie fest.
Die Studie betont damit das Ineinandergreifen der Emanzipationsentwicklungen der Frau mit den immer stärker berücksichtigten persönlichen Bedürfnissen, die auch für den Gender Shift in der Pornografie verantwortlich seien. Weiter habe die Pornoindustrie die Frauen inzwischen als Zielgruppe erkannt und produziere vermehrt «female-friendly»-Filme.
Machen Sie sich bewusst, was mit Ihren Bildern im Netz passieren kann. Seien Sie sich als Eltern über Ihre Verantwortung im Klaren und verzichten Sie im Zweifelsfall lieber aufs Teilen.
Fragen Sie sich vor der Veröffentlichung der Kinderfotos, ob die Privatsphäre Ihres Kindes verletzt wird oder nicht.
Fragen Sie sich, ob das Gesicht des Kindes wirklich erkennbar sein muss. Ist ihr Kind durch die Veröffentlichung blossgestellt, gefährdet oder ist das Bild für Ihr Kind einfach nur «peinlich»?
Verschiedene Stars sind mittlerweile gute Vorbilder und posten zwar allerlei Bilder mit ihren Kindern, achten aber darauf, dass diese nicht unvorteilhaft oder überhaupt erkennbar abgebildet sind.
Fragen Sie Ihre Kinder um Erlaubnis, bevor Sie Fotos von ihnen ins Netz stellen. Damit leben Sie eine vorbildliche Medienkompetenz vor und berücksichtigen zugleich die Vorgaben des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB): «Das Recht am eigenen Bild».
Machen Sie auch andere Eltern oder die Grosseltern auf diese Problematik aufmerksam.
Sie wissen nicht, wie Sie das Gespräch mit Ihrem Kind beginnen, wie Sie mit Ihrem Kind sprechen sollen? Diese Organisationen und Links helfen Ihnen weiter.
Michael In Albon ist der Jugendmedienschutz-Beauftragte bei Swisscom. Er steht Ihnen bei allen Fragen rund um Kinder und Medien zur Verfügung.
Jugendmedienschutz-Beauftragter,
Leiter Schulen ans Internet (SAI)