Governance im Bereich Corporate Responsibility

Die überarbeitete Governance im Bereich Corporate Responsibility (CR) ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Gemäss diesem Organisationsreglement genehmigt der Verwaltungsrat der Swisscom AG die ESG-Strategie (Environment, Social and Governance) und definiert die wesentlichen nichtfinanziellen Anliegen der Gruppe (einschliesslich der Definition der Leistungsindikatoren). Er leitet die Umsetzung der Massnahmen von Swisscom im Bereich nichtfinanzieller Fragen, die als entscheidend identifiziert wurden. Er überwacht ausserdem die relevanten Risiken im Zusammenhang mit entscheidenden nichtfinanziellen Fragen.

Im Laufe des Berichtsjahrs wurde diese neue Governance mit allen Linieneinheiten besprochen und in die entsprechenden Prozesse integriert.

Strategische Ziele des Bundesrats

Auf der Grundlage des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes (TUG) definiert der Bundesrat jeweils für vier Jahre die Ziele, die die Eidgenossenschaft als Hauptaktionär von Swisscom erreichen will. Im aktuellen Zeitraum bis 2025 erwartet die Eidgenossenschaft, dass wir im Rahmen unserer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethische Unternehmensstrategie verfolgen. Dabei spielt die Senkung der Treibhausgasemissionen eine besonders wichtige Rolle. Des Weiteren muss die Strategie, wo betriebswirtschaftlich sinnvoll, die Bedürfnisse verschiedener Regionen des Landes berücksichtigen.

Zu den Zielen des Bundesrats

Verankerung in der Gruppenstrategie

Das Prinzip, nach dem die Swisscom AG im Rahmen ihrer Tätigkeit eine nachhaltige Wertschöpfung anstrebt, ist in ihren Statuten verankert. Dementsprechend setzt sich der Verwaltungsrat für eine Gruppenstrategie ein, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist.

Zu den Grundsätzen

Nachhaltigkeit

Organisation und Verantwortlichkeit

Auf Antrag des CEO genehmigt der Verwaltungsrat die in die Unternehmensstrategie eingebettete Nachhaltigkeitsstrategie, definiert die für Swisscom wichtigen ESG-Aspekte sowie die Ziele und überwacht schliesslich die damit verbundenen Risiken. Ausserdem verantwortet er die Lieferkettenpolitik für Mineralien aus Konfliktgebieten sowie für Produkte und Dienst­leistungen, bei denen ein Verdacht auf Kinderarbeit besteht. Er entscheidet auch über die Verwendung von nationalen oder internationalen Regeln für den ESG-Bericht und nimmt den entsprechenden externen Bericht an.

Der Verwaltungsrat genehmigt die Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie. Er wird über den Fortschritt der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie schriftlich, im Rahmen des Quartalsberichts, sowie mündlich, im Rahmen des Halbjahresberichts, informiert.

verwaltungsrat
verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat nimmt im Rahmen der drei ständigen Ausschüsse Finanzen, Revision & ESG Reporting und Vergütung, sowie des Ad-hoc-Ausschusses Nomination eine vertiefte Prüfung wichtiger Themen vor.  Bestimmte Aspekte der Nachhaltigkeit wurden vom Verwaltungsrat an den Ausschuss Revision & ESG Reporting delegiert.