Todesfall: Vertrag kündigen oder übernehmen

Wir bedauern Ihren Verlust und kümmern uns darum, dass Sie das Abo der verstorbenen Person schnell und einfach kündigen oder übernehmen können.

Abo kündigen

Melden Sie uns den Todesfall. Wir stellen sicher, dass keine unerwarteten Kosten oder Verzögerungen entstehen.  

Was Sie dazu brauchen:

  • Name und Geburtsdatum 
  • Adresse aller relevanten Anschlüsse und Verträge 
  • Optimalerweise Vertragsnummer oder Rechnungen 
  • Todesschein 

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​ Schriftlich kündigen

Abo übernehmen

Um einen Mobile-Vertrag zu übernehmen, benötigen wir aus rechtlichen Gründen eine Identifikation vor Ort. 

Was Sie dazu brauchen:

  • Name und Geburtsdatum
  • Gültiges Reisedokument wie ID, Pass oder Aufenthaltsbewilligung
  • Adresse aller relevanten Anschlüsse und Verträge 
  • Optimalerweise Vertragsnummer oder Rechnungen
  • Todesschein

Termin im Shop vereinbaren(öffnet ein neues Fenster)

Für die Übernahme eines Festnetz-Abos melden Sie sich telefonisch oder in einem Swisscom Shop. 

Was Sie dazu brauchen:

  • Name und Geburtsdatum
  • Gültiges Reisedokument wie ID, Pass oder Aufenthaltsbewilligung
  • Adresse aller relevanten Anschlüsse und Verträge 
  • Optimalerweise Vertragsnummer oder Rechnungen 
  • Todesschein 

Rückruf vereinbaren

Termin im Shop vereinbaren(öffnet ein neues Fenster)

Für die Übernahme eines TV- oder Internetanschlusses melden Sie sich telefonisch oder in einem Swisscom Shop.

Was Sie dazu brauchen:

  • Name und Geburtsdatum
  • Gültiges Reisedokument wie ID, Pass oder Aufenthaltsbewilligung
  • Adresse aller relevanten Anschlüsse und Verträge 
  • Optimalerweise Vertragsnummer oder Rechnungen 
  • Todesschein 

Rückruf vereinbaren

Termin im Shop vereinbaren(öffnet ein neues Fenster)

Bei einem Prepaid-Anschluss brauchen Sie nichts zu unternehmen. Es besteht keine Vertragsbindung mit Swisscom. 

Für die Übernahme einer Prepaid-Nummer benötigen wir aus rechtlichen Gründen eine Identifikation vor Ort.

Hinweis: Das restliche Guthaben wird automatisch übernommen. Beachten Sie, dass Sie die Nummer mindestens einmal im Jahr nutzen, da der Anschluss nach 12-monatiger Nichtbenutzung deaktiviert wird.

Swisscom Shop finden

Häufig gestellte Fragen 

Nein, bei einer Kündigung oder Vertragsübernahme im Todesfall muss der Todesschein bereits bei der Meldung vorhanden sein.

Brauchen Sie den Anschluss noch einige Tage, können Sie uns auch ein Wunschdatum für die Kündigung angeben.

Kontaktieren Sie uns

Die Kündigung oder Übernahme nehmen wir per sofort vor – ohne Kündigungsfristen und Kündigungskosten. Somit fallen für Sie keine neuen Kosten an.

Für allfällige offene Rechnungsbeträge oder Ratenzahlungen erhalten Sie eine detaillierte Übersicht. Sie bestimmen, wohin wir die Schlussrechnung senden dürfen.

Ja, Sie können bestehende E-Mail-Adressen übernehmen. Wir brauchen dazu eine Kopie des Erbscheins, da Sie durch eine Übernahme persönliche Daten einsehen.

Kontaktieren Sie uns

Melden Sie sich telefonisch bei uns. Das Vorgehen ist aufgrund notwendiger amtlicher Dokumente komplexer, daher möchten wir Sie in diesem Fall persönlich begleiten.

Kontaktieren Sie uns

Bei Mobile-Verträgen gibt es keinen Unterbruch. Bei der Übernahme von Festnetz, Internet oder TV kann es leider am Morgen der Übernahme zu kurzen Unterbrüchen kommen. Wir sind bemüht, diese so kurz wie möglich zu halten.

Nein, Sie können bestehende Geräte (zum Beispiel Router und TV-Box) weiterbenutzen.

Kontaktieren Sie uns über die Nummer 0800 055 055 oder kommen Sie im Swisscom Shop vorbei. Lautet der Vertrag auf eine Grossfirma, melden Sie sich für die Nummernübernahme beim jeweiligen Unternehmen.

Brauchen Sie jemanden zum Reden? Die Dargebotene Hand hat ein offenes Ohr – rund um die Uhr, vertraulich und kostenlos. 

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