Todesfall: Vertrag kündigen oder übernehmen

Todesfall melden

Wir bedauern Ihren Verlust und kümmern uns darum, dass Sie das Abo der verstorbenen Person schnell und einfach kündigen oder übernehmen können.

Was Sie dazu brauchen:

  • Name und Geburtsdatum 
  • Adresse aller relevanten Anschlüsse und Verträge 
  • Optimalerweise Vertragsnummer oder Rechnungen 
  • Todesschein 

Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie uns. Wir stellen sicher, dass keine unerwarteten Kosten oder Verzögerungen entstehen. 

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Abo übernehmen

Um einen Mobile-Vertrag zu übernehmen, benötigen wir aus rechtlichen Gründen eine Identifikation vor Ort. Gehen Sie dazu mit Ihrem gültigen Ausweis CH-Reisepass, CH-ID, Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung und dem Todesschein der verstorbenen Person im Swisscom Shop vorbei.

Termin im Shop vereinbaren(öffnet ein neues Fenster)

Für die Übernahme eines Festnetz-, TV- oder Internetanschlusses melden Sie sich telefonisch oder in einem Swisscom Shop.

Kontaktieren Sie uns

Bei einem Prepaid-Anschluss brauchen Sie nichts zu unternehmen. Es besteht keine Vertragsbindung mit Swisscom. 

Möchten Sie die Nummer weiterhin nutzen, lassen Sie diese in einem Swisscom Shop auf Ihren Namen übertragen. Das restliche Guthaben wird automatisch übernommen. Beachten Sie, dass Sie die Nummer mindestens einmal im Jahr nutzen, da der Anschluss nach 12-monatiger Nichtbenutzung deaktiviert wird.

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Häufig gestellte Fragen 

Sollten Sie keinen Todesschein zur Hand haben, melden Sie sich dennoch bei uns. Die Urkunde können Sie auch noch nachreichen.

Bei der Vertragsübernahme muss der Todesschein bereits bei der Meldung vorhanden sein. 

Brauchen Sie den Anschluss noch einige Tage, können Sie uns auch ein Wunschdatum für die Kündigung angeben.

Kontaktieren Sie uns

Die Kündigung oder Übernahme nehmen wir per sofort vor – ohne Kündigungsfristen und Kündigungskosten. Somit fallen für Sie keine neuen Kosten an.

Für allfällige offene Rechnungsbeträge oder Ratenzahlungen erhalten Sie eine detaillierte Übersicht. Sie bestimmen, wohin wir die Schlussrechnung senden dürfen.

Ja, Sie können bestehende E-Mail-Adressen übernehmen. Wir brauchen dazu eine Kopie des Erbscheins, da Sie durch eine Übernahme persönliche Daten einsehen.

Kontaktieren Sie uns

Melden Sie sich telefonisch bei uns. Das Vorgehen ist aufgrund notwendiger amtlicher Dokumente komplexer, daher möchten wir Sie in diesem Fall persönlich begleiten.

Kontaktieren Sie uns

Bei Mobile-Verträgen gibt es keinen Unterbruch. Bei der Übernahme von Festnetz, Internet oder TV kann es leider am Morgen der Übernahme zu kurzen Unterbrüchen kommen. Wir sind bemüht, diese so kurz wie möglich zu halten.

Nein, Sie können bestehende Geräte (zum Beispiel Router und TV-Box) weiterbenutzen.

Kontaktieren Sie uns über die Nummer 0800 055 055 oder kommen Sie im Swisscom Shop vorbei. Lautet der Vertrag auf eine Grossfirma, melden Sie sich für die Nummernübernahme beim jeweiligen Unternehmen.

Brauchen Sie jemanden zum Reden? Die Dargebotene Hand hat ein offenes Ohr – rund um die Uhr, vertraulich und kostenlos. 

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