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Ideal für Reisende, die nur das Wesentliche benötigen und ihre Abenteuer unkompliziert geniessen möchten.
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ab 8.50 pro Monat
Startdatum: 06.01.25
Adresse: Zürich
Personen: 1 Erwachsener
Reise
M
Perfekt für Urlauber, die eine ausgewogene Mischung aus Schutz und Komfort schätzen, um sorglos zu reisen.
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ab 21.65 pro Monat
Startdatum: 06.01.25
Adresse: Zürich
Personen: 1 Erwachsener
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L
Optimal für diejenigen, die vor allen Eventualitäten geschützt sein möchten, um ihre Reise in vollen Zügen zu geniessen.
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ab 29.95 pro Monat
Startdatum: 06.01.25
Adresse: Zürich
Personen: 1 Erwachsener
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Was versichert die Rechtsschutzversicherung?
Mit dem Basispaket der Reiseversicherung sind Sie im Falle einer Annullierung oder in einer Notlage auf Ihrer Reise versichert. Mit den Zusatzoptionen können Sie unter anderem auch Arztkosten, Ihr Gepäck oder Ihren Flug versichern.
Sie können aus bestimmten Gründen Ihre gebuchte Reise nicht antreten oder müssen sie abbrechen.
Sie erkranken auf Ihrer Reise an einer schweren Lungenentzündung und müssen ins Spital. Sie können die Reise unmöglich fortsetzen.
Sie sind in Ihren Ferien aufgrund eines Notfalls auf einen Krankenwagen angewiesen.
Sie haben in den Ferien einen Unfall mit einem Roller und müssen mit dem Krankenwagen ins Spital gebracht.
Ein Elementarereignis oder ein Vulkanausbruch verunmöglicht Ihre Weiterreise.
Sie wollen nach Ägypten reisen, doch vor Ihrem Abflug bricht ein Vulkan in Italien aus und der Flug wird storniert.
Ereignisse, die bei Versicherungsabschluss bereits bestanden haben oder vorhersehbar waren.
Sie wollen mit Ihrem Auto zum Flughafen fahren, haben unterwegs aber eine Panne, weshalb Sie den Flug verpassen. Die Panne ist entstanden, weil Sie Ihr Fahrzeug ungenügend gewartet haben.
Ereignisse, welche bereits vor der Abreise vorhersehbar waren oder aufgrund von unsachgemässer Wartung von Fahrzeugen entstanden sind.
Sie waren bereits bei Abschluss der Versicherung in medizinischer Behandlung und Ihre Reiseverlängerung ist eine Folge daraus.
Ereignisse, die bereits vor Abschluss der Versicherung bzw. Buchung der Reise stattgefunden haben.
Es gab eine Überschwemmung und Sie buchen trotzdem eine Reise an den betroffenen Ort.
Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Annullierungskosten bis zur versicherten Summe.
Kann eine versicherte Person ihre Reise nicht antreten, übernimmt die Versicherung die Kosten der Umbuchung oder die Annullierungskosten.
Muss eine Person die Reise wegen eines versicherten Ereignisses abbrechen, übernimmt die Versicherung die Mehrkosten der unplanmässigen Rückreise.
Im Schadenfall übernimmt die Versicherung Such- und Bergungskosten, den Transport in das nächstgelegene Spital, die Kosten einer temporären Rückkehr sowie die Mehrkosten einer unplanmässigen Rückkehr oder einer Repatriierung im Todesfall.
Die Versicherung deckt Ihren Schaden, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines Elementarereignisses abbrechen müssen oder nicht antreten können. Die maximale Versicherungssumme beträgt CHF 2'000.–.
Ihr Reisegepäck kommt nicht an, wird beschädigt oder gestohlen.
Sie fliegen in den Urlaub, Ihr Gepäck kommt einen Tag später an, so dass Sie unbedingt notwendige Utensilien an Ihrer Feriendestination kaufen müssen.
Leistungen werden ausgeschlossen, wenn Sie grobfahrlässig handeln, Schäden infolge Abnützung entstehen, Sie Gegenstände nicht ihrem Wert entsprechend verwahren und Sie die Polizei nicht innert 24 Stunden kontaktiert haben.
Sie transportieren Ihre Rolexuhr im Koffer und sie wird gestohlen.
Die Versicherung kommt beim Totalschaden oder endgültigem Verlust für Zeitwert der versicherten Gegenstände im Rahmen der versicherten Summe auf oder übernimmt bei Teilschaden die Kosten der Reparatur.
Sie sind auf Ihrer Reise im Ausland auf medizinische Hilfe angewiesen.
Sie sind an Malaria erkrankt und müssen ins Spital. Die Arzt- und Spitalkosten, welche den maximal versicherten Anteil der Krankenversicherung übersteigen, werden übernommen.
Sie hatten bereits bei Abschluss der Versicherung Symptome. Oder unterziehen sich während einer Reise einer Kontrolluntersuchung.
Sie haben bereits bei Abschluss der Reiseversicherung kurz vor Ihren Ferien Symptome einer Krankheit, aufgrund derer Sie in den Ferien im Ausland einen Arzt aufsuchen müssen.
Im Schadenfall zahlt die Versicherung für die Arzt- und Spitalkosten bis zu CHF 100'000.–. Dies nach den Deckungen, die durch die Krankenkasse, Unfallversicherung und Zusatzversicherungen übernommen werden.
Versichert ist das von der versicherten Person gemietete Fahrzeug, wie bspw. ein Auto oder Motorrad, das sie gemietet hat.
Sie mieten ein Auto für einen Roadtrip, haben einen Unfall und das Auto hat einen Schaden von CHF 5'000.–. Sie haben einen Selbstbehalt von CHF 2'000.–. Dieser ist durch die Versicherung gedeckt.
Nicht versichert sind Schäden an Mietfahrzeugen, die nicht zugelassen sind, oder wenn Schäden auf nicht öffentlichen Strassen entstehen.
Sie fahren aus Spass nicht über die offizielle Strasse, sondern möchten ein Offroad Erlebnis geniessen. Dabei kommt das Auto zu Schaden.
Die Versicherung übernimmt den Schaden in der Höhe des Selbstbehalts, jedoch maximal CHF 10'000.– pro Mietvertrag.
Sie verpassen Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung von mindestens drei Stunden des ersten Fluges.
Der Pilot kommt zu spät, weshalb Ihr Flug erst mit einer Verspätung von 3 Stunden losfliegen und die Zeit nicht aufholen kann. Sie verpassen deshalb den Anschlussflug.
Ihr Reiseanbieter ist Konkurs gegangen und Ihre Reise wird nicht stattfinden.
Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht, dann meldet die Schifffahrtsgesellschaft Konkurs an und Ihre Reise findet nicht statt.
Unfälle, die Sie als Passagier bei der Nutzung eines Luftfahrzeuges.
Sie erleiden während des Fluges aufgrund von Turbulenzen schwere Verletzungen, woraus sich eine (Teil-) Invalidität ergibt.
Die Verspätung ist durch eigenes Verschulden eingetreten.
Sie haben Ihren Anschlussflug selbst gebucht und nur 10 Minuten Zeit für das Umsteigen eingerechnet und deshalb den Anschluss verpasst.
Der Konkurs des Reiseanbieters war vorhersehbar.
Der Reiseanbieter hat bereits vor Ihrer Buchung die erste Zahlungsunfähigkeit angekündigt.
Sie waren mitverantwortlich für den Vorfall, der zum Unfall führte.
Sie haben giftige Stoffe ins Luftfahrzeug geschmuggelt.
Die Versicherung übernimmt Kosten bis maximal CHF 1'000.–, für die Fortsetzung der Reise, wenn der Flug eine Verspätung von mindestens 3 Stunden hat. Diese Leistung zahlt die Versicherung, nachdem die verantwortliche Fluggesellschaft ihren Teil zur Deckung der zusätzlichen Kosten bereits bezahlt hat.
Die Versicherung übernimmt die Kosten der Neu- bzw. Umbuchung auf einen anderen Anbieter.
Die Versicherung übernimmt die Heilungskosten, die aufgrund des Unfalls anfallen, nachdem die Krankenversicherung oder Unfallversicherung ihren Teil bezahlt hat.
Motorräder, Auto und Wohnmobile, sowie Anhänger sind versichert, wenn Sie auf Ihrer Reise eine Panne haben.
Sie machen mit Ihrem Motorrad einen Roadtrip durch Europa, doch ihr Motorrad hat eine Panne, sodass sie nicht mehr weiterfahren können und einen Abschleppdienst in Anspruch nehmen müssen.
Nicht versichert sind Mietfahrzeuge oder Schäden, die bereits vor Reiseantritt am Fahrzeugbestanden haben bzw. wenn das Fahrzeug mangelhaft gewartet wurde.
Sie mieten ein Auto in Spanien und haben einen Parkunfall, sodass das Auto abgeschleppt und repariert werden muss.
Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Bergung, das Abschleppen und die Reparatur bis CHF 400.– des Fahrzeugs unter Berücksichtigung des aktuellen Werts des Fahrzeugs.
Die Versicherungs-Abos können Sie einfach und mit wenigen Klicks online abschliessen. Ohne Papierkram und komplizierte Beratungsgespräche.
Die Versicherungs-Abos können Sie bequem und wie gewohnt über Ihre Swisscom Rechnung bezahlen. Funktioniert also genau so wie bei den anderen Abos von Swisscom auch.
Sie erreichen die Versicherungs-Hotline aus der ganzen Welt und rund um die Uhr.
Ihre Versicherung gilt in der Schweiz und überall auf der Welt.
Alles zu Ihren Versicherungs-Abos finden Sie in der My Swisscom App.
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Ob Städtetrip nach Paris, Strandferien auf Ibiza oder der dreimonatige Trip durch Mittelamerika: Eine Reiseversicherung lohnt sich sowohl für Ferien als auch für längere Reisen.
Mit der Reiseversicherung sind Sie auf der sicheren Seite, falls etwas Unvorhergesehenes geschieht, wie eine Krankheit, ein Unfall oder ein Schicksalsschlag. Auch Elementarereignisse wie Überschwemmungen können einen Strich durch Ihre Rechnung machen. Wenn Sie die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen, sind zumindest Ihre Kosten gedeckt. Mit Zusatzoptionen können Sie zudem Ihr Reisegepäck, Heilungskosten, Flugunfälle und vieles mehr absichern.
Die Reiseversicherung ist weltweit gültig. Ob Sie in der Schweiz verreisen, einen Südostasien-Trip buchen oder die raue Natur Alaskas entdecken wollen – mit der Reiseversicherung sind Sie weltweit abgesichert.
Ihre Reiseversicherung gilt ab dem gewählten Startdatum. Sie kann jedoch nicht rückwirkend abgeschlossen werden, wenn das Ereignis schon eingetreten ist.
Nach einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr können Sie Ihren Versicherungsschutz monatlich kündigen. Für einmalige Reisen oder eine kürzere Deckung empfehlen wir die Freizeitversicherung.
Die Zusatzoption «Arzt- und Spitalkosten» ist eine ideale Ergänzung zu Ihrer Kranken- und Unfallversicherung. Damit sind Heilungskosten im Ausland gedeckt, die nicht von Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung übernommen werden. Beispielsweise weil die Behandlung im Ausland, wie in den USA, sehr viel teurer ist als in der Schweiz.
Mit der Zusatzoption «Reisegepäck» ist Ihr Gepäck versichert, falls es gestohlen, beschädigt oder zerstört wird oder verloren geht. Auch bei verspäteter Ablieferung profitieren Sie, sodass zumindest die Kosten bis zu CHF 1000.– gedeckt sind für den Kauf der notwendigsten Dinge.
Die Reiseversicherung hat keinen Selbstbehalt.
Bei einem Schaden können Sie sich direkt an den Schaden-Servcie von ERV wenden:
Online: www.erv.ch/schaden(öffnet ein neues Fenster)
Telefon: +41 58 275 27 27
E-Mail: schaden@erv.ch
Falls Sie Fragen haben, ist das Customer Care Team von Swisscom sure für Sie da.
Gratis: Von Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr.
Bei einem Schaden können Sie sich direkt an den Schaden-Service von ERV wenden.
Online: www.erv.ch/schaden(öffnet ein neues Fenster)
Telefon: +41 58 275 27 27
E-Mail: schaden@erv.ch