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Fair Use Policy (FUP)

Die Mobile Abos, Daten Abos und Internet Abos von Swisscom sind für den normalen Eigengebrauch bestimmt. Erfahren Sie mehr dazu.

Mobile Abos

Die blue mobile, inOne (KMU) mobile, Swiss (KMU) mobile und NATEL® (business) infinity Abonnemente (inkl. Zusatz-SIM) gelten für den normalen Eigengebrauch und die überwiegende Nutzung in der Schweiz. Im Ausland gelten die Abos für den normalen Eigengebrauch auf Reisen und bei temporären Aufenthalten. Weist Swisscom nach, dass die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch abweicht (z. B. Nutzung mehrheitlich im Ausland) oder bestehen Anzeichen dafür, dass die SIM für Spezialanwendungen (z. B. Überwachungsanwendungen, Maschine-Maschine-, Durchwahl- oderDauerverbindungen) genutzt wird, behält sich Swisscom jederzeit vor, die Leistungserbringung einzustellen oder einzuschränken oder eine andere geeignete Massnahme zu ergreifen.

Unter „normalem Eigengebrauch“ versteht Swisscom die normale mobile Nutzung im Zusammenhang mit der Verwendung der SIM in einem mobilen Handset für Voice-, SMS- und Internetverbindungen. In diesem Fall ist die Nutzung unlimitiert.

"Erhebliche Abweichung vom üblichen Gebrauch" und "Spezialanwendungen" bedeuten, dass das Abo zweckentfremdet (d.h. nicht im Sinne eines normalen Mobilanschlusses) oder missbräuchlich eingesetzt wird.

Beispiele:

  • Überwachungsanwendungen mit Video, Foto, Voice oder Webcams
  • Nutzung der SIM in einem Gateway, Router, WiFi-Hotspot-Gerät, USB-Modem
  • Maschine-2-Maschine-Verbindungen wie in Verpflegungsautomaten, zur Hausüberwachung, etc.
  • Nutzung als Gateway
  • Durchwahl- und Dauerverbindungen, Standleitungen
  • Ausschliesslich stationäre Nutzung
  • Nutzungsverhalten, welches die verfügbare Netzkapazität derart intensiv beansprucht, dass die Netzverfügbarkeit für die übrigen Kunden erheblich beeinträchtigt wird.

Bei den Missbräuchen geht es um rechtswidrige Nutzung wie Betrugsfälle, Spam etc.

Vermutet Swisscom einen Fall von Ziffer 2, nimmt sie mit dem Kunden Kontakt auf, um die Situation zu besprechen. Nur wenn es sich tatsächlich um einen Fall von Ziffer 2 handelt und der Kunde nicht gewillt ist, die entsprechende Nutzung einzustellen, ergreift Swisscom eine geeignete Massnahme. 

Daten Abos

Die inOne (KMU) mobile data und NATEL® data (business) Abonnements gelten für den normalen Eigengebrauch. Weist Swisscom nach, dass die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch abweicht oder bestehen Anzeichen, dass die SIM für Spezialanwendungen (z.B. Überwachungsanwendungen und Maschine-Maschine-Verbindungen) benutzt wird, behält sich Swisscom jederzeit vor, die Leistungserbringung einzustellen oder einzuschränken, respektive eine andere geeignete Massnahme zu ergreifen.

Unter „normalem Eigengebrauch“ versteht die Swisscom die normale mobile Nutzung im Zusammenhang mit der Verwendung der SIM in einem mobilen Endgerät für Internetverbindungen.

Erhebliche Abweichung vom üblichen Gebrauch" und "Spezialanwendungen" bedeuten, dass das Abo zweckentfremdet (d.h. nicht im Sinne eines normalen Mobilanschlusses) oder missbräuchlich eingesetzt wird.

Beispiele:

  • Überwachungsanwendungen mit Video, Foto, Voice oder Webcams
  • Nutzung der SIM in einem Gateway, Router
  • Maschine-2-Maschine-Verbindungen wie in Verpflegungsautomaten, zur Hausüberwachung, etc.
  • Nutzung als Gateway
  • Ausschliesslich stationäre Nutzung

Bei den Missbräuchen geht es um rechtswidrige Nutzung wie Betrugsfälle, Spam etc.
Vermutet Swisscom einen Fall von Ziffer 2, nimmt sie mit dem Kunden Kontakt auf, um die Situation zu besprechen. Nur wenn es sich tatsächlich um einen Fall von Ziffer 2 handelt und der Kunde nicht gewillt ist, die entsprechende Nutzung einzustellen, ergreift Swisscom eine geeignete Massnahme.

Internet Abos

Die Internet Abos sind für den normalen Eigengebrauch bestimmt. Weist Swisscom nach, dass die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch abweicht oder bestehen Anzeichen, dass der Internetanschluss übermässig genutzt wird, beispielsweise zur geschäftsmässigen Erbringung von Dienstleistungen wie Webseiten-Hosting und anderen Services (VPN, Downloadportal etc.) oder zum Weiterverkauf von Bandbreite, behält sich Swisscom jederzeit das Recht vor, die Leistungserbringung (temporär oder dauerhaft) einzuschränken oder einzustellen, respektive eine andere geeignete Massnahme zu ergreifen.