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Die Grundversorgung stellt sicher, dass in der ganzen Schweiz Festnetztelefonie und Internet zur VerfĂĽgung stehen (TV ist nicht Bestandteil der Grundversorgung). Swisscom bietet auf Anfrage allen Haushalten einen Festnetzanschluss und einen Internet-Zugang mit kostenlosem Router an.
Entdecken Sie unsere Angebote und Optionen:
Grundversorgung über eine Satelliten-Lösung
Abgelegene Standorte, die nicht über das Swisscom Netz erschlossen sind, können einen Satelliten-Anschluss erhalten, um Festnetztelefonie und Internet zu nutzen. Die nötige Ausrüstung wird durch Swisscom zur Verfügung gestellt und installiert.
Alternativer Anschluss ĂĽber Mobilfunk
Anstelle eines Grundversorgungsanschlusses mit Satelliten-Lösung kann eine Mobilfunk-Lösung eine geeignete Alternative sein. Eine Antenne wird ausserhalb des Gebäudes an der Stelle mit dem besten Empfang angebracht und liefert schnelles Internet mit bestmöglicher Übertragungsrate.
In Gebieten, in denen es 2024 noch kein Hochbreitbandangebot gibt, können Kunden zwischen einer Mindestbandbreite von 10 und 80 Mbit/s wählen. Die Erschliessung erfolgt nicht zwingend leitungsgebunden (z.B. durch Glasfaser). Es ist davon auszugehen, dass ein grosser Teil der Erschliessungen im Rahmen der Grundversorgung aus topografischen und wirtschaftlichen Gründen über drahtlose Technologien erfolgen wird (via Satellit). Ist der Standort bereits von einem Drittanbieter mit Hochbreitband erschlossen und stellt dieser ein vergleichbares Angebot bereit, kann Swisscom auf ein Grundversorgungsangebot verzichten. Weiterhin wird der Preis für das Kombi-Angebot "Swisscom Line basic & Internet basic" gesenkt auf CHF 54.05/Mt. von bisher CHF 59.25/Mt. Die Preissenkung gilt seit dem 1.1.24 automatisch für alle Bestandskunden.
Swisscom stellt die regulierten Grundversorgungsangebote in jedem Wohn- oder Geschäftsraum der Schweiz auf explizite Nachfrage der Kunden zur Verfügung. Anspruchsberechtigt ist der einzelne Kunde, der mit Swisscom einen Dienstleistungsvertrag abschliessen möchte (d.h. nicht der Gebäudeeigentümer).
Ja, grundsätzlich hat jeder Kunde in seinem Wohn- oder Geschäftsraum Anspruch auf ein Grundversorgungsangebot mit einer Mindestbandbreite von 10 bzw. 80 Mbits. Möglicherweise wird Swisscom ihm jedoch eine (Zusatz-)Erschliessung via Satellit anbieten, wenn die leitungsgebundene Erschliessung aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.
Nein, dafür wird ein kommerzielles blue Internet-Abo benötigt. Die Dienstleistung TV bildet nicht Teil der Grundversorgungsdienste (nur Internetzugangsdienst und Telefondienst)
Nein. Um vom blue Benefit zu profitieren, benötigen Sie ein kommerzielles blue Internet Abo.
Die Verpflichtungen aus der Grundversorgung werden auch im Rahmen der neuen Grundversorgungskonzession nachfragorientiert erbracht. Grundsätzlich obliegt es somit dem Kunden bei Bedarf einen entsprechenden Anspruch bei Swisscom aktiv geltend zu machen. Swisscom wird einen grossen Teil der Erschliessungen aus wirtschaftlichen Gründen nur mit Hilfe von Satelliten gestützten Verbindungen verwirklichen können. Mobilfunk wird Swisscom im Rahmen eines optionalen alternativen Angebotes einsetzen, das nicht Teil der Grundversorgung ist. Wo technisch möglich, können Kunden mit einem DSL-Anschluss auch den Internet-Booster 5G nutzen, um zusätzliche Bandbreite über das Mobilnetz zu erhalten. Alle Infos zum Internet-Booster 5G