Wechseln Sie jetzt auf das beste Netz der Schweiz und überzeugen Sie sich vom herausragenden Service für Ihr KMU. Wenn Sie von Ihrem bisherigen Anbieter zu Swisscom wechseln und Ihre Mobilnummer mitnehmen, übernehmen wir Ihre Wechselkosten bis 500.–. Laden Sie dafür unten die Abschlussrechnung Ihres bisherigen Anbieters hoch und der Betrag wird verteilt über 12 Monate auf Ihrer Swisscom Rechnung gutgeschrieben. So profitieren Sie schnell von den Vorteilen der Enterprise Mobile-Abos.
Ihr gewünschtes Enterprise Mobile-Abo bestellen Sie ganz einfach hier(öffnet ein neues Fenster) oder unter "Jetzt wechseln". Um Ihre bestehende Rufnummer zu behalten, füllen Sie im Bestellprozess unser Formular zur Nummernportierung aus, unterschreiben dieses und laden es hoch. Fertig
Den Rest erledigen wir für Sie und kümmern uns um die schnelle und reibungslose Kündigung bei Ihrem alten Anbieter.
Sobald der Wechsel vom alten Anbieter freigegeben wurde, erhalten Sie Ihre SIM-Karte oder Ihr eSIM Profil rechtzeitig vor Aufschaltung Ihres neuen Swisscom Abos per Brief oder E-Mail zugestellt.
Sie haben die Abschlussrechnung Ihres bisherigen Anbieters erhalten? Dann laden Sie diese unter dem folgenden Link hoch und erhalten Sie schon bald die erste Gutschrift.
Wenn die Abschlussrechnung des bisherigen Anbieters geprüft ist, vergüten wir Ihnen die Kosten von bis zu 500.– mittels Gutschrift auf den folgenden zwölf Rechnungen.
Lieber selber anrufen?
0800 055 055
Kontaktieren Sie uns schriftlich
Das Swisscom Wechselangebot ermöglicht es, jederzeit von den Vorteilen der Enterprise Mobile-Abos zu profitieren. Dazu werden bei einem Anbieterwechsel mit frühzeitiger Portierung (Rufnummer wird übernommen) allfällige Wechselkosten bis 500.– übernommen. Nach Übermittlung der Abschlussrechnung wird der Betrag verteilt über die nächsten 12 Monate auf der Swisscom Rechnung gutgeschrieben. Das Wechselangebot gilt nur, wenn Sie ein Enterprise Mobile-Abo (Swiss, Europe, Europe Advanced, Intercontinental, Global) mit einer Laufzeit von 24 Monaten abschliessen.
Wechselkosten sind Kosten, welche bei einer Kündigung des Vertrags vor Ablauf der Mindestvertragsdauer (in der Regel 12 Monate) anfallen. In der Regel setzen sich die Kosten bei einer frühzeitigen Vertragskündigung aus den ausstehenden Abogebühren oder Geräteratezahlungen zusammen (Anzahl Monate bis zum Vertragsende mal Abogebühr oder Geräterate). Hinzukommen kann je nach Anbieter auch eine Bearbeitungsgebühr.
Ja, auch die Kosten für die Geräte-Ratenzahlung ist Bestandteil der Rückerstattung. Bei einem Portierungsauftrag resp. Kündigung des Abos mit Geräte-Ratenzahlung löst dies automatisch eine Abschlussrechnung der Geräte-Ratenzahlung aus.
Sobald die Abschlussrechnung eintrifft, muss diese von Ihnen beglichen werden. Für die Rückerstattung laden Sie anschliessend die gesamte Rechnung auf dieser Seite hoch oder schicken eine Kopie an:
Swisscom (Schweiz) AG
B2C-CUC-BM-OL
Postfach
4601 Olten
Gewissen Anbieter senden anstelle einer Schlussrechnung weiterhin monatliche Rechnungen bis zum Ende der Vertragsdauer. Da Sie somit keine Abschlussrechnung besitzen, laden Sie bitte eine Monatsrechnung sowie die Kündigungsbestätigung hoch. Damit kann Swisscom den Betrag der Rückerstattung berechnen, welcher verteilt über die nächsten 12 Monate auf der Swisscom Rechnung gutgeschrieben wird. Bitte bezahlen Sie die Monatsrechnungen des bisherigen Anbieters bis zum Ende.
Sie profitieren nur vom Wechselangebot, wenn Sie frühzeitig aus dem Vertrag bei Ihrem aktuellen Anbieter austreten. Geben Sie daher bei der Portierung Ihr Wunschdatum (online frühestens nach 30 Tagen möglich) ein und nicht "auf Ende der Vertragslaufzeit".
Ja, die Rückzahlung erfolgt nur, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
In der Regel erfolgt die monatliche Gutschrift auf der nächsten Rechnung. Wird die Abschlussrechnung gegen Ende Monat eingesendet, kann eine Gutschrift auf der nächsten Rechnung nicht garantiert werden. Die erste Gutschrift erfolgt dann auf der übernächsten Rechnung.Die erste Gutschrift erfolgt pro rata, das heisst es ist der Teilbetrag für die Anzahl Tage vom Zeitpunkt des Vertragsbeginns bei Swisscom bis Ende des Monats. Der Restbetrag der ersten Gutschrift wird mit der letzten Rückzahlung der Wechselkosten auf der Rechnung gutgeschrieben.
Kündigungsgebühren, die als Folge einer vertragskonformen Kündigung durch Nummernportierung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer beim bisherigen Anbieter entstehen, werden von Swisscom bis maximal CHF 500.– übernommen. Nach Upload der Abschlussrechnung wird der Betrag verteilt über 12 Monate der Swisscom Mobile-Rechnung gutgeschrieben. Gültig beim Wechsel von anderen Anbietern (exkl. Portierungen von Coop Mobile, M-Budget und Wingo) auf Enterprise Mobile-Abos (Swiss, Europe, Europe Advanced, Intercontinental, Global) mit Mindestvertragsdauer 24 Monaten, Aufschaltgebühr CHF 55.41.– (exkl. MwSt.). Bei vorzeitiger Kündigung des neuen Vertrags mit Swisscom oder einem Abowechsel auf ein nicht berechtigtes Abo ist die Gutschrift hinfällig.