Das Bundesgericht sieht bei der Abrechnung von Drittdienstleistungen und -gütern (Drittleistungen, z.B. Mehrwertdiensten) die Gefahr einer möglichen Geldwäscherei oder Terrorfinanzierung. Dies bedeutet, dass Abrechnungen von Drittkäufen ab dem 1. Juli 2020 unter das Geldwäschereigesetz (GwG) fallen. Im Rahmen dieses Gerichtsentscheids wird Swisscom ab dem 1. Juli 2020 sicherstellen, dass kein Vertragspartner die Umsatzlimite von CHF 5'000 pro Jahr mit Mehrwertdiensten wie 090x Nummern, SMS/MMS Business Numbers, Swisscom Pay überschreitet.
Um die Gesetzeskonformität fristgerecht per 1. Juli 2020 umzusetzen, sieht Swisscom folgende Massnahmen vor:
Swisscom hat sich in den letzten Jahren die vorliegende Thematik betreffend der Mehrwertsdienste auch im Interesse ihrer Kunden und der Anbieter auf rechtlichem Weg zur Wehr gesetzt, leider ohne Erfolg. Die nun umzusetzenden Massnahmen bedauern wir sehr und bitten daher um Ihr Verständnis.