Auswirkungen des Geldwäscherei-Gesetzes (GwG) auf Mehrwertdienste

Das Bundesgericht sieht bei der Abrechnung von Drittdienstleistungen und -gütern (Drittleistungen, z.B. Mehrwertdiensten) die Gefahr einer möglichen Geldwäscherei oder Terrorfinanzierung. Dies bedeutet, dass Abrechnungen von Drittkäufen ab dem 1. Juli 2020 unter das Geldwäschereigesetz (GwG) fallen. Im Rahmen dieses Gerichtsentscheids wird Swisscom ab dem 1. Juli 2020 sicherstellen, dass kein Vertragspartner die Umsatzlimite von CHF 5'000 pro Jahr mit Mehrwertdiensten wie 090x Nummern, SMS/MMS Business Numbers, Swisscom Pay überschreitet.

Um die Gesetzeskonformität fristgerecht per 1. Juli 2020 umzusetzen, sieht Swisscom folgende Massnahmen vor:

  • Der Umsatz sämtlicher Privatkunden sowie aller KMU-Kunden wird bezüglich ihres Konsums von Mehrwertdiensten überwacht und bei Erreichen der Geringfügigkeitsschwelle von CHF 5’000.– sofort gesperrt.

  • Alle Grosskunden werden per 29. Juni 2020 (über Swisscom Mobilnetz Geschäftsanschlüsse ab dem 6. Juli 2020) für Drittkäufe und die Nutzung der Mehrwertdienste gesperrt. Die Einhaltung der Geringfügigkeitsschwelle kann aufgrund der Kundengrösse und der erforderlichen manuellen Sperrung nicht gewährleistet werden.

Swisscom hat sich in den letzten Jahren die vorliegende Thematik betreffend der Mehrwertsdienste auch im Interesse ihrer Kunden und der Anbieter auf rechtlichem Weg zur Wehr gesetzt, leider ohne Erfolg. Die nun umzusetzenden Massnahmen bedauern wir sehr und bitten daher um Ihr Verständnis.

Wir haben Ihnen die häufig gestellten Fragen hier zusammengestellt:

Welche Beispielleistungen gehören zu den Mehrwertdiensten 090x Nummern, SMS/MMS Business Numbers, Swisscom Pay, welche über die Swisscom Rechnung abgerechnet werden?

Ist nur Swisscom von der GwG-Regelung betroffen?

Warum sind Privatkunden und KMU-Kunden bei Swisscom erst ab einer Limite von CHF 5'000.– betroffen, Grosskunden werden aber generell gesperrt?

Welche Auswirkungen haben diese Massnahmen auf die Privat- sowie KMU Kunden?

Was passiert, wenn ein Privat- oder KMU-Kunde die Limite von CHF 5’000.– erreicht hat?

Wie werden die Privat- oder KMU Kunden über das Erreichen der Limite informiert?

Wie oder über welchen Kanal kann ich mich entsperren?

Erhalte ich ein Sonderkündigungsrecht?