Neu wird zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden. Die zulassungspflichtige Kategorie gilt für den Drohnenbetrieb mit hohem Risiko, wie zum Beispiel Personen- oder Gefahrguttransport. In der Schweiz und im EU Raum werden bis heute keine zulassungspflichtigen Drohnen betrieben - die Regeln dazu sind erst in Vorbereitung. Die meisten Amateurpilotinnen und -Piloten betreiben Drohnen in der offenen Kategorie. Sie müssen eine Onlineprüfung absolvieren – als Mindestalter gilt 12 Jahre. Ausserdem dürfen Drohnen der offenen Kategorie nicht höher als 120 Meter steigen, stets in Sichtkontakt bleiben und sie müssen offiziell registriert und markiert sein.
Drohnen fallen in die spezielle Kategorie, wenn die Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können: Zum Beispiel wenn eine Drohnenoperation ausserhalb des direkten Sichtkontaktes stattfindet, die maximale Flughöhe von 120 Metern übersteigt oder eine Drohne verwendet wird, deren maximales Abfluggewicht höher ist als 25 Kilogramm. In diesem Fall muss vorab das Risiko bestimmt werden, das von einer komplexen Drohnenoperation ausgeht. Es stehen diverse Bewilligungsverfahren zu Verfügung, unter anderem die sogenannte «Specific Operations Risk Assessment» Methode» (SORA(öffnet ein neues Fenster)).