Jugendliche kommen immer früher und häufiger in Kontakt mit Pornografie, auch durch die digitalen Medien. Internet und Handy ermöglichen den anonymen und einfachen Zugang zu Bildern und Filmen und sorgen für ihre schnelle Verbreitung.
Das Anbieten von Pornografie an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Auch Jugendliche, die anderen Jugendlichen pornografische Inhalte zugänglich machen, zum Beispiel indem sie diese per Bluetooth von Handy zu Handy schicken oder per E-Mail weiterleiten, machen sich strafbar. Dazu der aktuelle Gesetzestext aus dem Strafgesetzbuch (StGB):
StGB Artikel 197, Absatz 1:
"Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Der offene Umgang in der Familie mit dem Thema Sexualität fällt nicht immer leicht. Nur, wenn es eine Vertrauensbasis gibt, kann auch über Pornografie diskutiert werden. Das offene Gespräch hilft Jugendlichen, pornografische Inhalte richtig einzuordnen, wenn sie damit in Berührung kommen. Wenn das Miteinander-Sprechen schwer fällt, nehmen Sie Kontakt mit einer Beratungsstelle auf.
Kinderschutz Schweiz
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Pro Juventute bietet Hilfe vor Ort
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Bruno Wermuth ist Sexualpädagoge und -berater und führt Weiterbildungen und Workshops zur Sexualität durch.
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In Zürich gibt es die Fachstelle für Sexualpädagogik Lust und Frust.
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Die Berner Gesundheit bietet Beratung für Jugendliche, Schulklassen und Eltern und zudem die Schulung von Fachkräften.
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Der Kobik kann man verdächtige Internetinhalte melden.
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Die Informationskampagne der Schweizer Kriminalprävention gegen Pädokriminalität: "Stopp Kinderpornografie im Internet".
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