Versichert ist das von der versicherten Person gemietete Fahrzeug, wie bspw. ein Auto oder Motorrad, das sie gemietet hat.
Zum Beispiel: Sie mieten ein Auto für einen Roadtrip, haben einen Unfall und das Auto hat einen Schaden von CHF 5'000.–. Sie haben einen Selbstbehalt von CHF 2'000.–. Dieser ist durch die Versicherung gedeckt.
Nicht versichert sind Schäden an Mietfahrzeugen, die nicht zugelassen sind, oder wenn Schäden auf nicht öffentlichen Strassen entstehen.
Zum Beispiel: Sie fahren aus Spass nicht über die offizielle Strasse, sondern möchten ein Offroad Erlebnis geniessen. Dabei kommt das Auto zu Schaden.
Die Versicherung übernimmt den Schaden in der Höhe des Selbstbehalts, jedoch maximal CHF 10'000.– pro Mietvertrag.