Ihr Reisegepäck kommt nicht an, wird beschädigt oder gestohlen.

Zum Beispiel: Sie fliegen in den Urlaub, Ihr Gepäck kommt einen Tag später an, so dass Sie unbedingt notwendige Utensilien an Ihrer Feriendestination kaufen müssen.

Leistungen werden ausgeschlossen, wenn Sie grobfahrlässig handeln, Schäden infolge Abnützung entstehen, Sie Gegenstände nicht ihrem Wert entsprechend verwahren und Sie die Polizei nicht innert 24 Stunden kontaktiert haben.

Zum Beispiel: Sie transportieren Ihre Rolexuhr im Koffer und sie wird gestohlen.

Die Versicherung kommt beim Totalschaden oder endgültigem Verlust für Zeitwert der versicherten Gegenstände im Rahmen der versicherten Summe auf oder übernimmt bei Teilschaden die Kosten der Reparatur.