1. Flugverspätung
  2. Schutz bei Airline- und Leistungsträger Insolvenz
  3. Flugunfall
  1. Sie verpassen Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung von mindestens drei Stunden des ersten Fluges.

    Zum Beispiel: Der Pilot kommt zu spät, weshalb Ihr Flug erst mit einer Verspätung von 3 Stunden losfliegen und die Zeit nicht aufholen kann. Sie verpassen deshalb den Anschlussflug.

  2. Ihr Reiseanbieter ist Konkurs gegangen und Ihre Reise wird nicht stattfinden.

    Zum Beispiel: Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht, dann meldet die Schifffahrtsgesellschaft Konkurs an und Ihre Reise findet nicht statt.

  3. Unfälle, die Sie als Passagier bei der Nutzung eines Luftfahrzeuges.

    Zum Beispiel: Sie erleiden während des Fluges aufgrund von Turbulenzen schwere Verletzungen, woraus sich eine (Teil-) Invalidität ergibt.

  1. Die Verspätung ist durch eigenes Verschulden eingetreten.

    Zum Beispiel: Sie haben Ihren Anschlussflug selbst gebucht und nur 10 Minuten Zeit für das Umsteigen eingerechnet und deshalb den Anschluss verpasst.

  2. Der Konkurs des Reiseanbieters war vorhersehbar.

    Zum Beispiel: Der Reiseanbieter hat bereits vor Ihrer Buchung die erste Zahlungsunfähigkeit angekündigt.

  3. Sie waren mitverantwortlich für den Vorfall, der zum Unfall führte.

    Zum Beispiel: Sie haben giftige Stoffe ins Luftfahrzeug geschmuggelt.

  1. Die Versicherung übernimmt Kosten bis maximal CHF 1'000.–, für die Fortsetzung der Reise, wenn der Flug eine Verspätung von mindestens 3 Stunden hat. Diese Leistung zahlt die Versicherung, nachdem die verantwortliche Fluggesellschaft ihren Teil zur Deckung der zusätzlichen Kosten bereits bezahlt hat.
  2. Die Versicherung übernimmt die Kosten der Neu- bzw. Umbuchung auf einen anderen Anbieter.
  3. Die Versicherung übernimmt die Heilungskosten, die aufgrund des Unfalls anfallen, nachdem die Krankenversicherung oder Unfallversicherung ihren Teil bezahlt hat.