1. Flugverspätung
  2. Schutz bei Airline- und Leistungsträger Insolvenz
  3. Flugunfall
  1. Sie verpassen Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung von mindestens drei Stunden des ersten Fluges.

    Zum Beispiel: Der Pilot kommt zu spät, weshalb Ihr Flug erst mit einer Verspätung von 3 Stunden losfliegen und die Zeit nicht aufholen kann. Sie verpassen deshalb den Anschlussflug.

  2. Ihr Reiseanbieter ist Konkurs gegangen und Ihre Reise wird nicht stattfinden.

    Zum Beispiel: Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht, dann meldet die Schifffahrtsgesellschaft Konkurs an und Ihre Reise findet nicht statt.

  3. Unfälle, die Sie als Passagier bei der Nutzung eines Luftfahrzeuges.

    Zum Beispiel: Sie erleiden während des Fluges aufgrund von Turbulenzen schwere Verletzungen, woraus sich eine (Teil-) Invalidität ergibt.