Sie sind während Ihrer Reise im Ausland unerwartet auf medizinische Hilfe angewiesen.
Zum Beispiel: Sie sind an Malaria erkrankt und müssen ins Spital. Die Arzt- und Spitalkosten, welche den maximal versicherten Anteil der Krankenversicherung übersteigen, werden übernommen.
Sie hatten bereits bei Abschluss der Versicherung Symptome. Oder unterziehen sich während einer Reise einer Kontrolluntersuchung.
Zum Beispiel: Sie haben bereits bei Abschluss der Reiseversicherung kurz vor Ihren Ferien Symptome einer Krankheit, aufgrund derer Sie in den Ferien im Ausland einen Arzt aufsuchen müssen.
Im Schadenfall zahlt die Versicherung für die Arzt- und Spitalkosten bis zu CHF 100'000.–. Dies nach den Deckungen, die durch die Krankenkasse, Unfallversicherung und Zusatzversicherungen übernommen werden.