Annullierungskosten

Sie können aus bestimmten Gründen Ihre gebuchte Reise nicht antreten oder müssen sie abbrechen.

Zum Beispiel: Sie erkranken auf Ihrer Reise an einer schweren Lungenentzündung und müssen ins Spital. Sie können die Reise unmöglich fortsetzen.

Zum Beispiel: Nach Abschluss der Versicherung ist an ihrem Reiseziel eine Epidemie ausgebrochen, die einen Aufenthalt unzumutbar macht, deshalb können Sie die Reise nicht antreten.

Zum Beispiel: Sie wollen mit dem Zug an den Flughafen reisen, doch aufgrund eines technischen Defekts am Zug kommen Sie zu spät und verpassen Ihren Flug.

SOS-Assistance

Sie sind in Ihren Ferien aufgrund eines Notfalls auf einen Krankenwagen angewiesen.

Zum Beispiel: Sie haben in den Ferien einen Unfall mit einem Roller und müssen mit dem Krankenwagen ins Spital gebracht.

Vulkan- und Elementarereignisse

Ein Elementarereignis oder ein Vulkanausbruch verunmöglicht Ihre Weiterreise.

Zum Beispiel: Sie wollen nach Ägypten reisen, doch vor Ihrem Abflug bricht ein Vulkan in Italien aus und der Flug wird storniert.

Annullierungskosten

Ereignisse, die bei Versicherungsabschluss bereits bestanden haben oder vorhersehbar waren.

Zum Beispiel: Sie haben eine Trekkingtour gebucht, danach bei einem Unfall Ihr Kreuzband gerissen und erst nach diesem Unfall die Reiseversicherung abgeschlossen.

Zum Beispiel: Wenn bereits beim Buchungszeitpunkt eine Epidemie am Zielort grassiert.

Zum Beispiel: Sie wollen mit Ihrem Auto zum Flughafen fahren, haben unterwegs aber eine Panne, weshalb Sie den Flug verpassen. Die Panne ist entstanden, weil Sie Ihr Fahrzeug ungenügend gewartet haben.

SOS-Assistance

Ereignisse, welche bereits vor der Abreise vorhersehbar waren oder aufgrund von unsachgemässer Wartung von Fahrzeugen entstanden sind.

Zum Beispiel: Sie waren bereits bei Abschluss der Versicherung in medizinischer Behandlung und ihre Reiseverlängerung ist eine Folge daraus.

Vulkan- und Elementarereignisse

Ereignisse, die bereits vor Abschluss der Versicherung bzw. Buchung der Reise stattgefunden haben.

Zum Beispiel: Es gab eine Überschwemmung und Sie buchen trotzdem eine Reise an den betroffenen Ort.

Annullierungskosten

Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Annullierungskosten bis zur versicherten Summe.

Kann eine versicherte Person ihre Reise nicht antreten, übernimmt die Versicherung die Kosten der Umbuchung oder die Annullierungskosten.

Muss eine Person die Reise wegen eines versicherten Ereignisses abbrechen, übernimmt die Versicherung entweder die Mehrkosten der unplanmässigen Rückreise oder die Mehrkosten für die Fortsetzung der Reise

SOS-Assistance

Im Schadenfall übernimmt die Versicherung Such- und Bergungskosten, den Transport in das nächstgelegene Spital, die Kosten einer temporären Rückkehr sowie die Mehrkosten einer unplanmässigen Rückkehr oder einer Repatriierung im Todesfall.

Vulkan- und Elementarereignisse

Die Versicherung deckt Ihren Schaden, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines Elementarereignisses abbrechen müssen oder nicht antreten können. Die maximale Versicherungssumme beträgt CHF 2'000.–.