Als Familie gelten die im gemeinsamen Haushalt und in einer Ehe, Partnerschaft oder im Konkubinat lebenden Personen inkl. Eltern, Grosseltern und Kinder.
Ebenfalls zur Familie zählen nicht im gemeinsamen Haushalt lebende minderjährige Kinder sowie minderjährige Ferien- und Pflegekinder.
Einer Familie gleichgestellt sind 2 mit ihren allfälligen Kindern in Wohngemeinschaft lebende Personen.